Erhöhung der Vergütung

  • Das die "Mischkalkulation (fieses Wort)" so gewollt ist vom Gesetzgeber, ist ja ein offenes Geheimniss. Wenn ich sehe was ich an Zeit in zu Betreuende "zu Hause Lebend ohne Vermögen" investiere wo ich nur 3,5 Stunden abrechnen kann, ist das schon gruselig.
    Ich wohne hier in einem Flächenkreis. Wenn ich bei nem Alkoholiker 2 mal im Monat reinschauen muss und Geld auszahle (TG Konto geht nicht weil es nur ein P-Konto geben kann) der 35 km weit weg wohnt kann man schnell sehen, dass die 3,5 Stunden bei weitem nicht ausreichen. Die Zeit wird dann eben bei Bewohnern in einem Heim "eingespart". Wobei man dort meistens im Vorfeld, bevor es zur Heimunterbringung kam, schon "Überstunden" gemacht hat.

    Ich verstehe echt nicht den "Neid (sorry, ich weiss nicht wie ich das sonst nennen soll)" einiger Rechtspfleger hier auf die Vergütungserhöhung. Hier in Hedwig-Holzbein wurden grade die Beamtenbezüge erhöht. Glückwunsch. Freut mich doch für die Menschen die in dem Bereich arbeiten.
    Das es in dem Berufszweig auch Menschen gibt die eher dem "Mikado-Prinzip (wer sich bewegt hat verloren)" arbeiten...seis drum. Gibt aber auch genügen die wirklich gute Arbeit leisten.

    Warum sich immer an den schlechten Beispielen orientieren und dadurch die Guten und Ordentlichen benachteiligen?

    In dem Sinne.....heute ist Mittwoch, das WE ist schon in Sichtweite.

  • Nur um es noch einmal klarzustellen:

    Ich neide den Betreuern die Erhöhung nicht. Mir erschien der Vergleich von Betreuern bezüglich des Stundensatzes mit Handwerkern allerdings unpassend, das wollte ich nur einmal anmerken.

  • Am 8. März war die Öffentliche Anhörung im Rechtsausschuss. Während der Gesetzentwurf betr. die Beistandschaft unter Ehegatten hochstreitig diskutiert wurde, herrschte über die Vergütungserhöhung Konsens:
    https://www.bundestag.de/dokumente/text…pa-recht/494904

    Die schriftlichen Stellungnahmen der Sachverständigen sind auf http://www.bundestag.de veröffentlicht, https://www.bundestag.de/ausschuesse18/…ngnahmen/495970

    Leider konnte ich den Gesetzentwurf auch in der Tagesordnung für die kommende Sitzungswoche nicht finden. Es steht also zu befürchten (sofern ich nicht den entscheidenden Passus übersehen habe), dass das Thema nicht vor der letzten Aprilwoche im Bundestag in zweiter und dritter Lesung behandelt werden wird. Eine Prognose über das Passieren auch des Bundesrats und das Inkrafttreten wage ich jetzt nicht.

  • Laut Betreuungsgerichtstag e.V. wurde die zweite und dritte Lesung abgesetzt und auf den Sommer verschoben. Grund sei, dass es Widerstand von den Landesjustizverwaltungen gebe.
    Bundestag verschiebt Debatte - Betreuung gefährdet-BGT-Pressemitteilung.pdf

    Ich hatte gestern ein Telefonat mit einer unserer Vereinsbetreuerin. Sie war mit einer Delegation bei der öffentlichen Anhörung dabei. Sie bestätigt die obige Aussage. Sie meint die Erhöhung hätte sich zunächst erledigt. Vor der Wahl passiere nichts mehr. Den Ländern ist die Erhöhung zu teuer.

    How can I sleep with Your voice in my head?

  • Laut Betreuungsgerichtstag e.V. wurde die zweite und dritte Lesung abgesetzt und auf den Sommer verschoben. Grund sei, dass es Widerstand von den Landesjustizverwaltungen gebe.
    Bundestag verschiebt Debatte - Betreuung gefährdet-BGT-Pressemitteilung.pdf

    Ich hatte gestern ein Telefonat mit einer unserer Vereinsbetreuerin. Sie war mit einer Delegation bei der öffentlichen Anhörung dabei. Sie bestätigt die obige Aussage. Sie meint die Erhöhung hätte sich zunächst erledigt. Vor der Wahl passiere nichts mehr. Den Ländern ist die Erhöhung zu teuer.

    Naja, nach einem Bericht des BdB wohl hauptsächlich NRW und Schleswig Holstein.

    Da sieht man was für eine Lobby die Berufsbetreuer haben. So kurz vor den Landtagswahlen dort wäre sowas bei anderen Berufgruppen, die mehr in der Politik "bekannt" sind oder eine größere Wählerschaft darstellen, wohl kaum so gekommen.

    Alles sehr enttäuschend.

  • Vielleicht entdeckt Herr Schulz ja auch dort eine der angeblich unser Land überziehenden und im vorliegenden Kontext auch real vorhandenen Gerechtigkeitslücken und redet den ihm nahestehenden Landesregierungen noch einmal ins Gewissen?


  • Letztlich werden sich derartige Probleme wohl erst verringern, wenn ein Studiengang für Berufsbetreuer geschaffen wird, in dem alles Wichtige (rechtlich und sozial) vermittelt wird.

    Gefahr erkannt, Gefahr gebannt:

    http://www.hwr-berlin.de/studium/studie…aftpflegschaft/

    Wobei ich finde dass das soziale etwas kurz kommt, d.h. dass die Teilnehmer ohne einschlägigen Hintergrund sich die diesbezüglichen Kompetenzen woanders aneignen müssen, z. B. hier: https://www.th-koeln.de/studium/beratu…-master_821.php.

    Wenngleich der Abschluss an der HWR allerdings ein Master of Laws ist und nicht Master of Arts o.ä., daher passt es dann auch, wenn der Schwerpunkt dort im rechtlichen Bereich liegt. Medizinische und psychologische Grundlagen werden auf jeden Fall in einem Modul vermittelt.


  • Letztlich werden sich derartige Probleme wohl erst verringern, wenn ein Studiengang für Berufsbetreuer geschaffen wird, in dem alles Wichtige (rechtlich und sozial) vermittelt wird.

    Gefahr erkannt, Gefahr gebannt:

    http://www.hwr-berlin.de/studium/studie…aftpflegschaft/

    Wobei ich finde dass das soziale etwas kurz kommt, d.h. dass die Teilnehmer ohne einschlägigen Hintergrund sich die diesbezüglichen Kompetenzen woanders aneignen müssen, z. B. hier: https://www.th-koeln.de/studium/beratu…-master_821.php.

    Wenngleich der Abschluss an der HWR allerdings ein Master of Laws ist und nicht Master of Arts o.ä., daher passt es dann auch, wenn der Schwerpunkt dort im rechtlichen Bereich liegt. Medizinische und psychologische Grundlagen werden auf jeden Fall in einem Modul vermittelt.

    Die in Berlin privat betriebene Steinbeiss-Hochschule bietet auch einen "Bachelor of Betreuung" an. Der Abschluss ist formell ein B. A.. Also der Markt wird bedient. Die private Fernhochschule in Hamburg hat auch ein Angebot in petto. Eine unserer Betreuerin studiert dort. Wenn der Staat nichts anbietet, sorgt die Privatwirtschaft für Angebote und Umsatz.

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  • Letztlich werden sich derartige Probleme wohl erst verringern, wenn ein Studiengang für Berufsbetreuer geschaffen wird, in dem alles Wichtige (rechtlich und sozial) vermittelt wird.

    Gefahr erkannt, Gefahr gebannt:

    http://www.hwr-berlin.de/studium/studie…aftpflegschaft/

    Wobei ich finde dass das soziale etwas kurz kommt, d.h. dass die Teilnehmer ohne einschlägigen Hintergrund sich die diesbezüglichen Kompetenzen woanders aneignen müssen, z. B. hier: https://www.th-koeln.de/studium/beratu…-master_821.php.

    Wenngleich der Abschluss an der HWR allerdings ein Master of Laws ist und nicht Master of Arts o.ä., daher passt es dann auch, wenn der Schwerpunkt dort im rechtlichen Bereich liegt. Medizinische und psychologische Grundlagen werden auf jeden Fall in einem Modul vermittelt.

    Meinen Sie wirklich, dass es den Kostenträger (Staat) interessiert WAS für eine Ausbildung der Berufsbetreuer hat? Sie gehen tatsächlich davon aus das, wenn der Betreuer einen Studienabschluss hat, die Länder sagen "Ui, das ja fein, dann zahlen wir auch mehr"?

    Viele Berufbetreuer in der hohen Vergütungsstufe sind studierte Pädagogen, Fachwirte etc.. Haben also einen Studienabschluss. Auch haben viele Anfang 2000 ein Kurzstudium gemacht um in der höchsten Vergütungsstufe zu bleiben (Kostete damals um die 3000 Teuro).

    Tatsache ist doch, dass ein Studierter gar nicht für 44 € die Stunde selbständig arbeiten will mit all den Ausgaben wie Krankenkasse, Rente, Versicherungen etc.

    Die Ausbildung des Betreuers interessiert die Kostenträger GAR NICHT. Da wird nur die Mehrausgabe gesehen. Und sonst nichts.

    Schöne Reden werden ja immer fleissig geschwungen in Gesprächen mit dem BdB. Wenns dann aber um die Umsetzung geht ist Schicht im Schacht.

    Ich bin seit 20 Jahren als Berufsbetreuer tätig und maße mir an zu sagen, dass ich jeden studierten Neuling locker etwas vormache was den praktischen Alltag betrifft.

    Wir Betreuer sind nicht das Kindermädchen, Taxi, Putz und Waschkraft, Gesprächstherapeut (gaaaaanz wichtiges Thema bei den Pädagogen die sich immer über Zeitmangel beschweren weil sie grade das, was nicht ihre Aufgabe ist, machen wollen) etc. unserer Klienten. Wir sind die rechtlichen Vertreter. Und warum ein Studierter besser in der Lage sein soll Anträge zu stellen, Geld zu verwalten, ordentliche Rechnungslegungen bei Gericht einzureichen, den Aufenthalt zu bestimmen, Akten zu führen etc. erschließt sich mir nicht wirklich.

    Gerade erst durfte ich mich mit einem Anwalt (studierter Jurist) auseinandersetzen der seiner Mandantin (Vermieterin) tatsächlich mehrfach versichert hatte, dass der Betreuer dafür zuständig sei, das der zu Betreunde die Wohnung nach der Kündigung zu verlassen habe. Der Betreuer mit dem Aufgabenkreis "Wohnungsangelegenheiten" sei dafür haftbar zu machen wenn der zu Betreuende dies nicht täte. Er riet ihr bei Gericht einen Betreuerwechsel zu veranlassen.

    Entsprechende Urteile wie
    LG Darmstadt, Beschluss vom 14.03.2012, 5 T 475/10:

    interssieren ihn gar nicht.

    Um zu Wissen, dass ich die Wohnung meines Klienten gar nicht ohne dessen Genehmigung betreten darf solange nicht Gefahr in Vollzug ist (dann auch nur mit Polizei und Arzt) oder in Ausnahmefällen wenn der Betroffene seinen freien Willen nicht mehr äußern kann und eine Räumung etc. nötig ist, dann aber nur mit gesondertem Beschluss, muss ich kein Studium machen.

    Wir als Betreuer sind doch nicht Erfüllungsgehilfen Dritter. Dies gilt auch für Banken oder Inkassobüros, die immer meinen der Betreuer sei dafür zuständig, das die Schulden bezahlt werden. Insbesondere bei H4 Empfängern, die eh nichts haben.

    Auch um sowas zu wissen benötige ich kein Studium. Dies ist aber der Alltag als Betreuer und nicht irgendwelche hochtrabende Therapiegespräche. Dafür gibt es Eingliedungsmaßnahmen und Leute die für sowas bezahlt werden.


  • Bei meiner hier zitierten Textpassage ging es auch weniger um die Vergütung, sondern ggf. um die Erhöhung der Qualität der Betreuungsführung durch geeignete Studiengänge.

  • Ich möchte ja niemandem zu nahe treten, aber aus meiner Sicht sind solche Studiumsangebote weitgehend unnütz und zudem betrachte ich sie als Geldschneiderei (siehe Berlin: Kosten von mehr als 9.000 €).

    Was soll das Ganze, wenn der "bemasterte" oder bebachelorte" Betreuer dann gleichwohl mit dem Höchststundensatzes des VBVG seinen Lebensunterhalt nicht finanzieren kann? Oder fühlen sich arbeitslose Akademiker vielleicht besser als arbeitslose Nicht-Akademiker?

    Was ich mich außerdem frage: Wer hat denn früher (vor 1992) die Unmengen an Gebrechlichkeitspflegschaften und (nach 1992) die Unmengen an Betreuungsverfahren geführt? Sollen das vielleicht alles Dilettanten gewesen sein, nur weil sie keinen Studiengang vorweisen konnten?

    Mit Verlaub, aber das ist doch alles völlig abwegig.

    Im Übrigen hatte ich in meinem besagten Aufsatz (Rpfleger 2005, 583) schon alles Erforderliche gesagt: Die Stundensätze des VBVG waren von Anfang an zu niedrig und eine Erhöhung wird es wegen des über allem schwebenden Fiskalgedankens kaum geben. Also sozusagen alter Wein in neuen Schläuchen, nur dass der Wein immer noch schmeckt - den Betreuern freilich (zu Recht) nicht.

  • Ich finde es erschreckend, dass die Erhöhung der Vergütung wieder nach hinten gestellt wird.
    Und ich kann auch Kollegen nicht verstehen, die aus "Kostengründen" oder "mangelnder Qualität der Betreuer" die Erhöhung ablehnen und sich andererseits über die niedrige Besoldungserhöhung beschweren.
    Wenn man qualifizierte Betreuer gewinnen (oder nicht verlieren) will, muss man Anreize schaffen. Und ich meine festgestellt zu haben, dass auch bei den Rechtspflegern bereits ein Qualitätsverlust eingetreten ist, weil der Beruf nicht mehr so attraktiv ist.
    Und wer die aktuellen Stundensätze der Betreuer noch für angemessen hält, kann eigentlich nicht ganz bei Trost sein.

  • Amen.

    Beginne den Tag mit einem Lächeln. Dann hast Du es hinter Dir. (Nico Semsrott)

    "Das Beste an der DDR war der Traum, den wir von ihr hatten." Herrmann Kant in einem Fernsehinterview

  • Ich möchte ja niemandem zu nahe treten, aber aus meiner Sicht sind solche Studiumsangebote weitgehend unnütz und zudem betrachte ich sie als Geldschneiderei (siehe Berlin: Kosten von mehr als 9.000 €).

    Was ist unnütz daran, wenn der z. B. bereits tätige rechtliche Betreuer, dessen Hintergrund eine sozialarbeiterische oder sozialpädagogische Ausbildung ist, sich weiterbildet und die für die Führung von Betreuungen oder Pflegschaften einschlägigen rechtlichen Kenntnisse durch ein Studium aneignet?

    Im hiesigen Gerichtsbezirk ist es zum Teil erschütternd, mit welch Hintergrundwissen oder auch Mangel an Wissen die hier beruflich tätigen Betreuer agieren. Einigen würde eine Weiterbildung sicher nicht schaden. Natürlich kann man sich das Wissen auch durch Weiterbildungskurse und Fortbildungen aneignen, die kosten aber auch Geld.


    Was ich mich außerdem frage: Wer hat denn früher (vor 1992) die Unmengen an Gebrechlichkeitspflegschaften und (nach 1992) die Unmengen an Betreuungsverfahren geführt? Sollen das vielleicht alles Dilettanten gewesen sein, nur weil sie keinen Studiengang vorweisen konnten?

    Sicher nicht alle. Allerdings ist insbesondere die rechtliche Betreuung nach meiner Auffassung ein komplexes Feld (geworden), das einerseits ohne einschlägige sozialarbeiterische Kenntnisse (Beispiel: Aufbau und Gestaltung von Beziehungen zu z. T. psychisch schwer kranken Menschen oder kognitiv sehr eingeschränkten Menschen) und andererseits ohne besondere rechtliche Kenntnisse (Beispiel: Zunahme der Komplexität im Bereich des Sozialleistungsrechts) nicht zu "beackern" ist. Es reicht mMn nicht aus, "nur" Anwalt oder "nur" Sozialarbeiter zu sein und den jeweiligen Rest hemdsärmelig "aus dem Bauch raus" zu machen.

    Wie bereits erwähnt, hier sind einige Kollegen unterwegs, die in 1992 Betreuer geworden sind, weil man sie eben brauchte. Ein Teil davon hat sich durch Weiterbildungen und jahrelange Erfahrungen durchaus beachtliches Wissen angeeignet, ein anderer Teil verfügt allerdings teilweise nur über sehr rudimentäre Kenntnisse, sowohl im Umgang mit den Klienten als auch im Umgang mit rechtlichen Fragen.


    Im Übrigen hatte ich in meinem besagten Aufsatz (Rpfleger 2005, 583) schon alles Erforderliche gesagt: Die Stundensätze des VBVG waren von Anfang an zu niedrig und eine Erhöhung wird es wegen des über allem schwebenden Fiskalgedankens kaum geben. Also sozusagen alter Wein in neuen Schläuchen, nur dass der Wein immer noch schmeckt - den Betreuern freilich (zu Recht) nicht.

    :daumenrau

  • Ich möchte ja niemandem zu nahe treten, aber aus meiner Sicht sind solche Studiumsangebote weitgehend unnütz und zudem betrachte ich sie als Geldschneiderei (siehe Berlin: Kosten von mehr als 9.000 €).


    Zumindest derzeit wirkt es sich aus, dass die Absolventen (Betreuer) dadurch den höchsten Stundensatz erlangen können, den sie zuvor nicht hatten (Bei uns haben schon mehrere Betreuer das Studium berufsbegleitend erfolgreich abgeschlossen).

    Unabhängig davon vermitteln die Studiengänge auch für die Betreuung nutzbare Kenntnisse.

  • Ich halte eine spezielle Ausbildung für Berufsbetreuer durchaus für sinnvoll. Ein reines Studium aber für völlig ungeeignet und für die tatsächlichen Aufgaben des Betreuers nicht wirklich zielführend.

    Wenn eine Ausbildung, dann doch bitte nach dem Dualen System von Therorie und Praxis mit enstprechenden Vorgaben durch den Gesetzgeber.

    Angefangen mit einer einheitlichen Aktenführungsvorschrift (sehr vorteilhaft wenn man vorhandene Betreuungen übernimmt) über eine klare Abgrenzung was man machen darf, muss oder eben nicht (Betreuute therapieren, Taxi spielen etc.), bis hin zu wirtschaftlichen Dingen wie Zeitmangement, planen wieviel Betreuungen man benötigt um auskömmlich arbeiten zu können usw.

    Dazu gehört, neben dem rechtlichen Rüstzeug, eben auch ganz viel praktische Erfahrung für die zumindest eine Grundlage während der Ausbildung gelegt werden sollte. Warum nicht eine einjährige schulische Ausbildung und eine einjährige Referndarzeit bei einem bewährten Betreuer bzw. in einem Betreuungsverein?

    Dort kann der Auzubilde auch sehen mit was für einem Sch..... man sich tagtäglich abzugeben hat wovon er im Studium bestimmt nichts mitbekommt.

    Und einmal kurz zu Frog:
    Ich glaube wir haben uns da missverstanden. Ich meinte in meinem Beitrag natürlich, dass dem Kostenträger die Ausbildung bei einer ERHÖHUNG der Stundensätze schnuppe sein wird. Nicht das die Ausbildung generell nicht berücksichtigt wird.

    Was die berufbegleitende Ausbildung betrifft....ich wusste gar nicht das es sowas noch gibt. Uns sagte man 2003, dass wir der letzte Studiengang seien wo das möglich wäre. Voraussetzung war damals, das man seit mind. 5 Jahren als Betreuer tätig war und zu der Zeit schon die höchste Vergütungsstufe hatte (wenn ich mich recht erinnere). Nannte sich "Hamburgerisches Gesetz zur Ausführung des BVormVG vom 04.12.2002" Diese Qualifizierungsmaßnahme wurde dann bundesweit anerkannt.

  • Ja, da haben wir uns wohl missverstanden.

    Ich meinte auch gar nicht eine berufsbegleitende Ausbildung, wie es eben früher möglich war, sondern tatsächlich ein richtiges Studium (an den erwähnten privaten Hochschulen). Dies ist wohl auch als Fernstudium berufsbegleitend mit gelegentlicher Präsenz (Wochenende) möglich. Zumindest haben hiesige Betreuer so ihren Master of Arts gemacht.

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