Erhöhung der Vergütung

  • Die Formulierungshilfe der Bundesregierung für einen

    Änderungsantrag
    der Fraktionen CDU/CSU und SPD
    zu dem Gesetzentwurf des Bundesrates
    – Drucksache 18/10485 –

    zum

    Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Beistandsmöglichkeiten
    unter Ehegatten und Lebenspartnern
    in Angelegenheiten der Gesundheitssorge
    und in Fürsorgeangelegenheiten

    enthält auch einen vergütungsrechtlichen Teil:

    ‚Artikel 7
    Änderung des Vormünder- und Betreuervergütungsgesetzes
    Das Vormünder- und Betreuervergütungsgesetz vom 21. April 2005 (BGBl. I S. 1073, 1076), das durch Artikel 53 des Gesetzes vom 17. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2586) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

    1. § 3 Absatz 1 wird wie folgt geändert:

    a) In Satz 1 wird die Angabe „19,50“ durch die Angabe „22,50“ ersetzt.
    b) Satz 2 wird wie folgt geändert:
    aa) In Nummer 1 wird die Angabe „25“ durch die Angabe „29“ ersetzt.
    bb) In Nummer 2 wird die Angabe „33,50“ durch die Angabe „38,50“ ersetzt.

    2. § 4 Absatz 1 wird wie folgt geändert:

    a) In Satz 1 wird die Angabe „27“ durch die Angabe „31“ ersetzt.
    b) Satz 2 wird wie folgt geändert:
    aa) In Nummer 1 wird die Angabe „33,50“ durch die Angabe „38,50“ ersetzt.
    bb) In Nummer 2 wird die Angabe „44“ durch die Angabe „50,50“ ersetzt.

    ----------------------

    Das betrifft natürlich nicht nur die Berufsbetreuervergütung (§ 4 VBVG), sondern auch die Mittellosen-Stundensätze von Berufsvormündern und Berufs(nachlass-)Pflegern.

    Nach meiner persönlichen Meinung ist es für eine Erhöhung auch höchste Zeit.

  • Da bin ich gespannt , ob das vor der Bundestagswahl noch was wird.

    Nun, da am 16.02. bereits die erste Lesung im Bundestag erfolgte (mit Überweisung an den Rechtsausschuss, also im üblichen Procedere), darf man hoffen.

    Sofern es denn überhaupt Grund zur Hoffnung gibt: Höhere Stundensätze sind zwar längst überfällig, sind die Berufsbetreuer doch seit Jahren von der allgemeinen Lohnentwicklung abgehängt. Meine Sorge geht jedoch dahin, dass hier lediglich den Rufern das Maul gestopft wird, die eine grundsätzliche Verbesserung des Betreuungsrechts hinsichtlich Ausbildung und Vergütung von Berufsbetreuern verlangen.

  • Die Erhöhung ist sicher längst überfällig.

    Ob diese neben den Betreuern auch den Betroffenen zugute kommt, wird man allerdings sehen müssen.

    Vielleicht gibt es einige Betreuer, die dann weniger Fälle übernehmen und mehr Zeit für ihre Betreuten haben. Die Regel wird dies aber wohl nicht sein.

    Möglicherweise hätte man daher lieber die Stundenzahlen anheben sollen? :gruebel:

  • Die Erhöhung ist sicher längst überfällig.

    Ob diese neben den Betreuern auch den Betroffenen zugute kommt, wird man allerdings sehen müssen.

    Vielleicht gibt es einige Betreuer, die dann weniger Fälle übernehmen und mehr Zeit für ihre Betreuten haben. Die Regel wird dies aber wohl nicht sein.

    Möglicherweise hätte man daher lieber die Stundenzahlen anheben sollen? :gruebel:

    Das hätte wohl kaum einen Unterschied gemacht. Ob die tatsächliche Vergütung durch den Stundensatz oder durch den Stundenansatz erhöht wird, bleibt im Ergebnis doch gleich.

  • Die Erhöhung ist sicher längst überfällig.

    Ob diese neben den Betreuern auch den Betroffenen zugute kommt, wird man allerdings sehen müssen.

    Vielleicht gibt es einige Betreuer, die dann weniger Fälle übernehmen und mehr Zeit für ihre Betreuten haben. Die Regel wird dies aber wohl nicht sein.

    Möglicherweise hätte man daher lieber die Stundenzahlen anheben sollen? :gruebel:

    Das hätte wohl kaum einen Unterschied gemacht. Ob die tatsächliche Vergütung durch den Stundensatz oder durch den Stundenansatz erhöht wird, bleibt im Ergebnis doch gleich.


    Aus meiner Sicht nicht.

    Die bloße Erhöhung des Stundensatzes führt je nach Einstellungen der Betreuer wohl zu unterschiedlichen Resultaten:

    a) wegen des höheren Stundensatzes werden weniger Fälle übernommen und sich diesen wegen der gewonnenen Zeit intensiver gewidmet

    b) Schön, dass ich mit meinen Betreuungen jetzt mehr Geld verdiene. ;) Das und die bisherige Zahl Fälle kann ich (weiterhin) brauchen.

  • Ich bin mal gespannt wie das dann Zeitlich geregelt wird.

    Wenn die Erhöhung rückwirkend kommt wirds lustig, da dann ja bereits gestellte und ausgezahlte Vergütungen neu berechnet werden müssten und der Differenzbetrag gesondert bewilligt werden muss.

    Ich hoffe, im Sinne aller Beteiligten, dass sich da beim Gesetzgeber jemand nen Kopf drum macht.

    Wenn jetzt bereits gesagt würde ab wann das Ganze gelten soll, könnte man seine Anträge ja entsprechend etwas zurückhalten. In dem Programm mit dem ich arbeite kann ich genau das Datum eingeben ab wann eine Änderung der Vergütung gilt, so dass es keine komplizierten Neuberechnungen geben müsste.

    Eine schöne Woche allen.

  • Die bloße Erhöhung des Stundensatzes führt je nach Einstellungen der Betreuer wohl zu unterschiedlichen Resultaten:

    a) wegen des höheren Stundensatzes werden weniger Fälle übernommen und sich diesen wegen der gewonnenen Zeit intensiver gewidmet

    b) Schön, dass ich mit meinen Betreuungen jetzt mehr Geld verdiene. ;) Das und die bisherige Zahl Fälle kann ich (weiterhin) brauchen.

    Ich halte es für unwahrscheinlich, dass die Reaktion anders aussieht, wenn das wirtschaftlich identische Ergebnis über eine andere Berechnung erzeugt wird.

  • Also, liebe Kollegen Berufsbetreuer, ich gönne euch die Erhöhung! :) Als Einzelkämpfer unterwegs zu sein ist hart genug.

    @Ostholsteiner: Nein, sowas wird normalerweise nicht im Nachhinein geändert, sondern es wir einen Stichtag geben.

    Cromwell: Danke fürs Bescheid sagen. Werde ich gleich mal an die computertechnisch Zuständigen weiterleiten, manchmal bekommen die von solchen Sachen erst relativ spät Bescheid.

    * Was schert´s die Eiche, wenn das Schwein sich an ihr reibt! *

  • Vielen Dank an alle die uns die Erhöhung gönnen.

    Und was die, durch die Erhöung resultierende Arbeitsweise des Betreuers betrifft, kommt es wohl auf die Mentalität des Kollegen an.

    Ich denke schon, dass ich die ein oder andere neue Betreuung nicht annehme um mehr Zeit für die "alten" zu haben.

  • Lieber Cromwell,
    vielen Dank für die frühzeitige Information, auch im Namen der IT-Abteilung. Leider ist es so, dass die Dienst-IT doch eher als ungeliebtes Stiefkind behandelt wird. Dass es Programme und Formulare gibt, die von Gesetzesänderungen betroffen sein könnten, und dass man für eine fachgerechte Überarbeitung rechtzeitig informiert sein sollte, scheint nur sehr langsam in die Köpfe der Verantwortlichen vorzudringen.

    Das ist manchmal frustrierend für die Kollegen in der IT, die keine Chance haben, ihren Job gut zu machen, weil sie schlichtweg nicht informiert werden. :(

    In diesem Sinne nochmal "Danke".

    * Was schert´s die Eiche, wenn das Schwein sich an ihr reibt! *

  • Ich denke schon, dass ich die ein oder andere neue Betreuung nicht annehme um mehr Zeit für die "alten" zu haben.

    Aber die Entscheidung wirst du doch sicher anhand der Höhe der Vergütung treffen und nicht davon abhängig machen, welche Zahlen willkürlich ausgewählt wurden, um dieses Ergebnis zu erreichen, oder?


    :gruebel: So richtig verstehe ich die Frage nicht.

    Jedenfalls scheint Ostholsteiner in die Kategorie a) meines Beitrages zu zählen (Betreuer kann weniger Betreuungen übernehmen als bislang, da wegen der Erhöhung sein Lebensunterhalt dann dennoch gesichert ist.)

  • Ich denke schon, dass ich die ein oder andere neue Betreuung nicht annehme um mehr Zeit für die "alten" zu haben.

    Aber die Entscheidung wirst du doch sicher anhand der Höhe der Vergütung treffen und nicht davon abhängig machen, welche Zahlen willkürlich ausgewählt wurden, um dieses Ergebnis zu erreichen, oder?


    :gruebel: So richtig verstehe ich die Frage nicht.

    Jedenfalls scheint Ostholsteiner in die Kategorie a) meines Beitrages zu zählen (Betreuer kann weniger Betreuungen übernehmen als bislang, da wegen der Erhöhung sein Lebensunterhalt dann dennoch gesichert ist.)

    Jupp, genauso ist das.

    Ich muss sehen, dass ich mit der Anzahl und der Einstufung der Betreuten vernüftig über die Runden komme. Als selbständiger gerichtlich bestellter Berufsbetreuer "darf" ich ja Krankenkasse, Rente etc. selber zahlen.
    Wenn ich nun für den Einzelnen mehr abrechnen kann, muss ich folglich weniger Betreuungen führen um auf das selbe Ergebnis zu kommen.

    Hierbei ist es rechnerisch übrigens egal ob nun der Stundensatz oder die abrechenbare Zeit erhöht wird. Vom Berufsverständnis her wäre aber eine Erhöhung der abrechenbaren Stunden eleganter gewesen finde ich.

  • Wie ist der genaue Sachstand?

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