Hallo!
Folgender Fall liegt mir vor.
Frau A. ist verstorben. Ihr Mann ist bereits vor einem Jahr verstorben. Es liegt ein gemeinschaftliches handschriftliches Testament vor.Erben sind die beiden Söhne. Es ist Grundbesitz vorhanden.
Habe nun einen Erbscheinstermin.
Antragsteller ist der Betreuer des einen Sohnes. Im Testament ist TV angeordnet nur für den Anteil des behinderten Sohnes. Tv ist der andere Sohn.
Würde jetzt in den Erbschein schreiben, dass TV nur für den Erbteil des Sohnes B.angeordnet ist.Was meint ihr ?
Brauche ich für die GB-Berichtigung auch ein Tv- Zeugnis oder reicht hier die Nachlassakte in Verbindung mit dem Erbschein?