Käufer will mehr als 3-fachen Gutachterpreis zahlen

  • hallo,

    das Grundstück des Betreuten soll verkauft werden. Es liegt ein Gutachten eines amtlichen bestellten Sachverständigen vor. Der Käufer ist bereit den 3-fachen Betrag des ermittelten Verkehrswertes zu zahlen. Er sagt, seine Bank würde das finanzieren. Was soll ich tun ?

  • 1.) Das Verfahren unter Vorlage des Gutachtens ganz normal durchführen

    2.) Wenn die sonstigen Voraussetzungen für die Genehmigungsfähigkeit gegeben sind : Sich freuen :D, dass es vom Verkehrswert her keine Probleme mit dem Kaufpreis gibt.

  • Aufpassen. Und ein bisschen mehr Sachverhalt liefern :)
    Um was für ein Grundstück handelt es sich hier? Unbebautes Ackerland? Ggfs. handelt es sich um Bauerwartungsland, was im Gutachten übersehen wurde.
    Hat der Käufer auch eine Begründung für seinen Kaufpreis erklärt? Und um was für Beträge handelt es sich hier?
    Ich finde, man muss durchaus unterscheiden: 1.500,- Wert, 4.500,- Kaufangebot, weil der Nachbar die Wiese unbedingt noch zu seinem Garten dazu haben muss, oder abrissreifer Bauernhof zu 100.000,- für 300.000,- Angebot, weil hier der nächste BER gebaut werden soll .....

    Oder, um aus Goethes "Faust", Teil I, Zeile 2667 zu zitieren: "Nein!"

  • Aufpassen. Und ein bisschen mehr Sachverhalt liefern :)
    Um was für ein Grundstück handelt es sich hier? Unbebautes Ackerland? Ggfs. handelt es sich um Bauerwartungsland, was im Gutachten übersehen wurde.
    Hat der Käufer auch eine Begründung für seinen Kaufpreis erklärt? Und um was für Beträge handelt es sich hier?
    Ich finde, man muss durchaus unterscheiden: 1.500,- Wert, 4.500,- Kaufangebot, weil der Nachbar die Wiese unbedingt noch zu seinem Garten dazu haben muss, oder abrissreifer Bauernhof zu 100.000,- für 300.000,- Angebot, weil hier der nächste BER gebaut werden soll .....


    :daumenrau

  • :confused:

    Du kannst mal bei der Gemeinde anrufen, ob da evtl. ganz frisch gleich nach Fertigstellung des Gutachtens ein Baugebiet geplant wurde oder so, dann könnte die Wertsteigerung ggf. weit über dreifachem Gutachtenwert liegen aber das war's dann auch schon.
    Oder den Käufer fragen warum es ihm soviel wert ist.

    Wenn Du meinst die Sache riecht dann musst eben ein wenig ermitteln, also telefonieren.

    Aber wenn das Gutachten aktuell ist, der Sachverständige nicht einschlägig verdächtig ist und insgesamt keinerlei Anhaltspunkte für irgendwas vorliegen, kann man es auch dabei belassen.

  • Kann mir kaum vorstellen, dass hier einer dieser vielzitierten Fälle vorliegt wo ein armer betrügerischer Betreuter einen seriösen Bauträger um die Erparnisse seiner finanzierenden Bank bringt :D

  • Kann mir kaum vorstellen, dass hier einer dieser vielzitierten Fälle vorliegt wo ein armer betrügerischer Betreuter einen seriösen Bauträger um die Erparnisse seiner finanzierenden Bank bringt :D

    Unwahrscheinlich, aber die Threadstarterin hat ja wohl selbst auch Bedenken, da kann man ja schon kurz mal drüber nachdenken. Meine Gedanken wären aber eher in die Richtung gelaufen, dass der Gutachter etwas bei der Bewertung übersehen hat.

    hallo,

    kann der Betreuter offen mit dem Käufer über das Gutachten reden ?

    Diese Entscheidung würde ich grundsätzlich in die Verantwortung des mit den Verkaufsverhandlungen befassten Betreuers legen. Anders wäre es aber wohl, wenn das Gericht das Gutachten im Beweisverfahren selbst in Auftrag gegeben hätte. Hier kann es sich vielleicht um Akteneinsicht handeln :confused:, aber ich muss zugeben, das hatte ich noch nie.....

    Oder, um aus Goethes "Faust", Teil I, Zeile 2667 zu zitieren: "Nein!"

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