Geburtsdatum Erblasser im Erbschein und Grundbuch unterschiedlich

  • Im Grundbuch ist Y geb. am 15.06.1954 als Eigentümer eines Grundstücks eingetragen.

    Grundlage der Eintragung aus dem Jahr 2010 ist die Erbfolge aufgrund eines notariellen Testaments von 1988. In diesem Testament wurde Y (mit dem Geburtsdatum 15.06.1954) von X zum Erben eingesetzt. Im Testament und der Grundakte befinden sich keinerlei Hinweise auf ein Verwandtschaftsverhältnis zwischen X und Y.

    Nun beantragt Z ihre Eintragung als Eigentümerin aufgrund Erbfolge nach Y und legt die Ausfertigung eines Erbscheins vor. In diesem Erbschein ist Y mit dem Geburtsdatum 25.06.1954 geführt.

    Welche Unterlagen müssen von Z zur Klärung der Identität des Y vorgelegt werden? Oder ist zunächst zu hinterfragen und evtl. nachzuweisen, ob der Erbschein hinsichtlich des Geburtsdatums evtl. unrichtig ist?

  • Na, ja....

    abhängig davon was nun stimmt, wird das ganze evtl. schon noch ein kleiner Umstand, weil dann für die Vorerbfolge ein Erbschein zu verlangen ist, weil sich dann herausgestellt hat, dass die Vorerbfolge nicht nachgewiesen ist oder tatsächlich eine Personenverwechslung vorliegt :teufel:

  • Es ist immer die Frage, ob man als Rechtspfleger von der Personenidentität überzeugt ist. Ich denke auch, dass im Testament ein Schreibfehler unterlaufen ist. Besser wäre, wenn der Erbschein fehlerhaft ist. Dann kann und sollte dieser berichtigt werden. Liegt der Schreibfehler im Testament würde ich nachforschen bzw. durch den Antragsteller die Personenidentität belegen lassen. Sofern dies nicht weiterhilft, mache ich eine Anfrage beim Einwohnermeldeamt (Archiv), ob es Personen mit diesem Namen und Geburtsdaten gibt/gab. Meistens klärt es sich.

  • Mittlerweile ist mir bekannt, dass das Geburtsdatum im Erbschein richtig ist.

    Eventuell hat der Erblasser bei Errichtung des Testament das Geburtsdatum falsch angegeben. Theoretisch könnte es sich aber auch um zwei verschiedene Personen handeln.

    Wie kann dieser Sachverhalt geklärt werden?

  • Mittlerweile ist mir bekannt, dass das Geburtsdatum im Erbschein richtig ist.

    Eventuell hat der Erblasser bei Errichtung des Testament das Geburtsdatum falsch angegeben. Theoretisch könnte es sich aber auch um zwei verschiedene Personen handeln.

    Wie kann dieser Sachverhalt geklärt werden?

    Ich verstehe solche Fragen ehrlich gesagt nicht mehr. Aus dem Erbschein ergibt sich doch der Geburtsort des Erblassers Y. Also fragst Du beim Standesamt des Geburtsortes nach, ob es eine namensgleiche Person gibt, die am 15.06.1954 geboren wurde. Zudem ziehst Du die Nachlassakte bei, in der in der sich notarielle Testament des Erblassers X von 1988 befindet. Aus der Nachlassakte ergibt sich sicherlich auch die damalige Adresse des zum Alleinerben berufenen Y. Also fragst Du beim EMA des damaligen Wohnorts an, mit welchem Geburtsdatum Y dort registriert war.

    Lieber einen Frosch küssen als eine Kröte schlucken :)

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