Säumniszuschläge für künftigen Zeitraum?

  • Hallo, ich habe einen Antrag auf Eintragung einer ZwaSi einer Verwaltungskasse vorliegen. Es werden darin Säumniszuschläge geltend gemacht, die vom Zeitraum her in der Zukunft liegen: Die Fälligkeit der Gewerbesteuer war am 16.11.16 und die Säumniszuschläge werden geltend gemacht für einen Zeitraum vom 16.11.2016 bis 15.03.2017. Antragstellung war jetzt im Februar.
    Kann bzw. darf ich diese Säumniszuschläge eintragen?
    Dies ist eine gängige Antragstellung dieser Kasse. Bislang habe ich die Anträge erst nach Ablauf des künftigen Datums bearbeitet. Dieser Antrag soll jedoch so schnell wie möglich eingetragen werden.

    Vielen Dank schon mal für die Meinungen!

  • ...die Säumniszuschläge werden geltend gemacht für einen Zeitraum vom 16.11.2016 bis 15.03.2017. Antragstellung war jetzt im Februar.
    Kann bzw. darf ich diese Säumniszuschläge eintragen?
    Dies ist eine gängige Antragstellung dieser Kasse. Bislang habe ich die Anträge erst nach Ablauf des künftigen Datums bearbeitet. Dieser Antrag soll jedoch so schnell wie möglich eingetragen werden.

    Säumniszuschläge gibt es - wie das Wort schon sagt - nur bei Säumnis. Kann mE nicht im Voraus geltend gemacht werden.
    Ich würde den Antrag beanstanden: abändern oder abwarten bis 15.03.

  • Säumniszuschläge sind Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis (§ 37 AO; s. BFH 10. Senat, Urteil vom 27.09.2001, X R 134/98). Sie entstehen für jeden angefangenen Monat der Säumnis in Höhe von 1 vH des rückständigen auf 50 Euro nach unten abgerundeten Betrages. Die Monatsfrist beginnt mit Ablauf des Fälligkeitstages, ist also nicht nach Kalendermonaten zu berechnen (s. Koenig in Koenig AO, 3. Auflage 2014, § 240 RN 38). Wenn die Gewerbesteuer am 16.11.2016 fällig war, dann ist mithin am 16.02.2017 Tagesende der Säumniszuschlag für den Zeitraum 16.02.2017 bis 15.03.2017 entstanden.

    Wenn der Antrag „jetzt im Februar“, also vermutlich nach dem 16.02.2017, gestellt worden ist, ist mithin nichts zu beanstanden.

    Lieber einen Frosch küssen als eine Kröte schlucken :)

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!