Folgender Fall eines Verfahrens, bei dem Vieles schief gelaufen ist und das gerichtsseitig öfters herumgereicht wurde:
Der IV beantragt seine Vergütung, ohne eine Schlussrechnung einzureichen. Über diesen Antrag wird beschlossen (!) und dabei festgestellt, dass im Verfahrensverlauf mehr Vorschüsse entnommen wurden, als nun Vergütung zusteht. Also zahlt der Verwalter die Differenz zurück.
Im Rahmen der Schlussrechnungslegung fällt dann auf, dass es noch weitere Einnahmen gab und sich durch diverse Fehler die Berechnungsgrundlage drastisch ändert. Jetzt, mit Einreichung von Schlussrechnung und Schlussbericht wird ein erneuter Vergütungsantrag gestellt.
Kann es jetzt überhaupt noch einen Beschluss über die Vergütung des Insolvenzverwalters geben oder muss der erste Beschluss aufgehoben werden? Der erste Beschluss darüber - ohne Schlussrechnung und auf Basis falscher Wertannahmen - ist mehr als 6 Jahre alt.