Ein Berufsbetreuer wird als gesetzlicher Vertreter in einer Strafsache beim AG geladen. Sein Betreuter ist Angeschuldigter und später Angeklagter. Kann der Berufsbetreuer Angaben zu Gesundheitsfragen gegenüber dem AG verweigern? Es geht unter anderem um eine Führerscheinsache. Derzeit macht der Betreute gerade eine Entziehungskur. (Alkohol und Drogen)
Ich habe in Meyer- Goßner nachgelesen. Dort heißt es,: "keine erweiternde Auslegung: Der Kreis der Zeugnisverweigerungsberechtigten ist aud die in Abs. 1 des § 53 StPO bezeichneten Berufsangehörigen beschränkt."