Hallo,
es liegt eine Klage vor über die außergerichtliche RA-Vergütung in einer Abmahnsache. Der Anwalt macht die Geschäftsgebühr auf 25.000,00 € Streitwert zzgl. Telekommunikationspauschale geltend. Es wären somit 1044,40 € zu zahlen.
Die Parteien einigen sich im Rahmen eines gerichtlichen Vergleiches auf die Zahlung von 1.000,00 €.
Irgendwie habe ich jetzt Probleme mit der Abrechnung. Die Geschäftsgebühr wird doch auf die Verfahrensgebühr angerechnet oder? Ich habe gerade ein Brett vorm Kopf. Bitte nehmt es weg
Danke vorab
Liane