Umlegungsverfahren; Eigentümerin noch mit Geburtsnamen eingetragen

  • In einem Umlegungsverfahren ist die Eigentümerin im Grundbuch mit einem anderen Nachnamen eingetragen als im Ersuchen vermerkt. Im Grundbuch ist außerdem nur noch der Beruf und der Wohnort der Eigentümerin mit eingetragen. Der Wohnort stimmt mit dem im Ersuchen angegebenen ebenfalls nicht überein.

    Eine naheliegende Vermutung wäre, dass die Eigentümerin nach der Eintragung im Grundbuch geheiratet hat und verzogen ist.

    Im Endergebnis stimmt also nur der Vorname im Grundbuch und dem Ersuchen überein.

    Muss ich die ersuchende Behörde auffordern, mir die Personenidentität der Eigentümerin nachzuweisen? Oder ist der "Fehler" im Umlegungsverfahren von mir überhaupt nicht zu berücksichtigen und ich kann die Eintragung vornehmen?

  • Bei so etwas hilft es manchmal auch, sich die Daten des Einwohnermeldeamtes anzuschauen.

    Dort müsste der vorherige Wohnort und der Geburtsname vermerkt sein.

    Grundsätzlich können im Umlegungsverfahren auch die Eigentumsverhältnisse verändert werden. (Manchmal werden so Kaufverträge vermieden).

    Daher würde ich so erst mal überprüfen, ob nicht vielleicht doch ein Versehen ersuchenden Behörde vorliegen kann.

    Wenn dies nicht übereinstimmt, würde ich telefonisch nachfragen.

    baffy

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