Hallo,
ich hatte in einem Insolvenzverfahren einen Beschluss über die komplette Nichtberücksichtigung des anderen Ehegatten gem. § 850c Abs. 4 ZPO erlassen. Gegen diesen Beschluss legte der Schuldner, nunmehr anwaltlich vertreten, sofortige Beschwerde dahingehend ein, dass der Ehegatte zumindest teilweise zu berücksichtigen sei und mit dem Antrag, dem Beschwerdegegner die Kosten aufzuerlegen.
Ich würde nun abhelfen und den anderen Ehegatten weiterhin zu 80 % unberücksichtigt lassen.
Wie erfolgt nun die Kostenentscheidung und wer trägt dann die Kosten (Masse?)? Welches Rechtsmittel hat jetzt der Insolvenzverwalter?
Stehe heute leider etwas auf dem Schlauch.
Gruß Küstenkind