Schuldnerin erhält am 10.1. ihren Dezemberlohn auf ihr Pfändungsschutzkonto überwiesen. Nach Tabelle 850 c ZPO ist ein Betrag von ca. 70,00 € unpfändbar. Am 18.02. geht hier ein Antrag ein die Freibetrag für Januar entsprechend zu erhöhen. Ist es hierfür nicht schon zu spät?
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