niederländische Insolvenz Gläubigerwechsel

  • Ich habe folgendes Problem:
    Die Zwangsversteigerung wurde im März 2014 auf Antrag der A-Bank aus einem dinglichen Recht angeordnet.
    Ein Jahr später meldet sich ein niederländischer Insolvenzverwalter und legt einen Beschluss vor, aus dem sich ergibt, dass über das Vermögen des Schuldners im September 2015 das niederländische Insolvenzverfahren eröffnet wurde.

    Aufgrund Art. 5 EuInsVO habe ich das Verfahren ohne Titelumschreibung auf den Insolvenzverwalter weitergeführt.

    Nunmehr hat die A-Bank die Grundschuld an die B-Bank abgetreten, die Abtretung ist im Grundbuch eingetragen. Die Grundschuldbestellungsurkunde wurde vom Notar auf die B-Bank umgeschrieben und dem Schuldner zugestellt. Die Vollstreckungsunterlagen wurden hier eingereicht.

    Bei nachgewiesenem Gläubigerwechsel mache ich sonst immer eine Mitteilung an die Beteiligten, dass das Verfahren nunmehr von der Zessionarin B-Bank betrieben wird.

    Hier frage ich mich allerdings, ob der Titel auf Schuldnerseite auf den Insolvenzverwalter hätte umgeschrieben werden müssen.
    :(

  • Und an wen wurde zugestellt?
    An den Schuldner selbst - falsche Zustellung,
    an den Insolvenzverwalter - warum, wenn nicht umgeschrieben wurde?

    Der hätte mE auf beiden Seiten umgeschrieben werden müssen. Der Notar muss angeben, woher er seine Kenntnisse hat, schon wegen § 750 II ZPO. Die müssen nicht nur aus dem GB stammen.

    "Just 'cos you got the power, that don't mean you got the right!" ((c) by Mr. Kilmister, passt zum Job)

    "Killed by Death" (ebenfalls (c) by Lemmy, passt eigentlich immer)

  • Ja, es wurde an den Schuldner zugestellt.
    Kann ich irgendwie im Internet feststellen, ob das Insolvenzverfahren noch läuft?
    Der Insolvenzverwalter hat sich nur einmal zum Verfahren gemeldet, weiter nichts. Die Zustellungen in meinen Verfahren habe ich an den Insolvenzverwalter und an den Schuldner gemacht, weil mir nicht so ganz klar war, was Art. 5 EUInsVO bedeutet.

  • Dafür gibt es erfahrungsgemäß auch noch ein paar andere Gründe (wie zB bewusstes Verschleiern ausländischen Vermögens durch den Schuldner).

    Wenn du wissen willst, was mit dem Insolvenzverfahren ist, frage beim Insolvenzgericht und dem Insolvenzverwalter nach.

    Und beim Gläubiger kannst Du nachfragen, weswegen trotz eröffneten Insolvenzverfahrens an den Schuldner selbst und nicht an den Verwalter zugestellt wurde.

    Zum Art 5 EUInsVO ua gibt es Entscheidungen des BGH.

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  • Das steht da so, auch die Kommentierung ist bzw. war (schon eine Weile her) mehr oder weniger eindeutig. Aber BGH und/oder EuGH sagen was anderes.

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  • Die Titelumschreibung auf den Insoverwalter ist entbehrlich gewesen, weil das Insolvenzverfahren erst nach Anordnung der Zwangsversteigerung angeordnet wurde. Der BGH hat (im Zusammenhang mit dem umgekehrten Fall einer Freigabe nach Verfahrensanordnung, V ZB 25/05) entschieden, "dass die Eröffnung des Insolvenzverfahrens [nicht in jedem Fall] zu einer Titelumschreibung auf den Insolvenzverwalter nötigt. Nur wenn die Vollstreckung erst nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens beginnen soll, bedarf es einer Vollstreckungsklausel gegen den Verwalter."

    Daran ändert sich m.E. auch nichts, wenn später auf Seiten des Gläubigers eine Rechtsnachfolge eintritt.
    Ich hätte daher auf eine Umschreibung des Titels auf den niederländischen Insolvenzverwalter verzichten können. Für unverzichtbar halte ich dagegen die Zustellung des gläubigerseits umgeschriebenen Titels an den Insoverwalter selbst statt an den Grundstückseigentümer.

  • Das steht da so, auch die Kommentierung ist bzw. war (schon eine Weile her) mehr oder weniger eindeutig. Aber BGH und/oder EuGH sagen was anderes.

    War zwar konkret für das englische Insolvenzrecht, aber die allgemeinen Grundsätze gelten halt...allgemein: BGH Beschluss vom 03.02.2011 Az V ZB 54/10.
    Im Ergebnis wird nur das Verwertungsrecht nicht eingeschränkt, die Verwertungsvoraussetzungen wie Umschreibung und Zustellung müssen aber "normal" vorliegen.

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  • Kann ich irgendwie im Internet feststellen, ob das Insolvenzverfahren noch läuft? Der Insolvenzverwalter hat sich nur einmal zum Verfahren gemeldet, weiter nichts.[/FONT]


    Nachsehen kann man hier, wobei ich aber auch nicht weiß, wann die Angaben entfernt werden.

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