Hallo mal wieder, liebe Kolleg(inn)en,
ich brauche Eure Hilfe ...
... es pfändet ein minderjähriges Kind das Arbeitseinkommen des Schuldners (= Vater) gem. § 850 d ZPO.
Der Schuldner unterhält in seinem Haushalt zwei weitere minderjährige Kinder.
Im PfÜB wurde ihm zusätzlich zu dem hier an unserem Gericht üblichen Freibetrag (ALG-II-Satz i. H. v. derzeit 409 € zzgl. 100 € Erwerbstätigenzuschlag zzgl. ortsüblicher Miet- und Heizkostenpauschale für eine Person i. H. v. 350 € = insgesamt 859 €) ein weiterer Freibetrag von 2/3 des Nettomehrverdienstes für diese weiteren Unterhaltspflichten gewährt.
Soweit so gut.
Er begehrt nunmehr mit gesondertem Antrag die Erhöhung des anteiligen Freibetrages für Mietkosten mit der Begründung, er lebe mit insgesamt 4 Personen in einer entsprechend größeren Wohnung als eine Einzelperson, nämlich mit den o. g. 2 Kindern sowie seiner Ehefrau. Die Mietkosten betragen ca. 870 €.
Nach meinen Kenntnissen enthält der für die Unterhaltspflichten gewährte Freibetrag vom Nettomehrverdienst (vorliegend 2/3 für 2 Kinder) anteilig bereits Kosten für Miete.
Kennt jemand von Euch hierzu die entsprechende Entscheidung? Ich bin ziemlich sicher, dass es eine gibt, da ich sie auch schon vorliegen hatte, jedoch kann ich sie trotz intensiver Suche nicht mehr finden .
Hinzu kommt, dass die Ehefrau selbst Nettoeinkünfte i. H. v. 1.200 € hat und sich entsprechend an den Mietkosten beteiligen muss/sollte.
Ich wäre für jede Entscheidung dankbar!
Gruß, Vollstrecki