GmbH in Liquidation

  • Liebe Forumsmitglieder,
    ich habe folgenden Fall:
    Eine GmbH ist in Liquidation und schuldet uns noch Gewerbesteuer.
    Laut einem Auszug aus dem Handelsregister ist die Gesellschaft aufgelöst.
    Ich habe jetzt die mir bekannten Geschäftskonten gepfändet und würde jetzt den
    Geschäftsführer in Haftung nehmen.
    Den Gerichtsvollzieher würde ich mir sparen, da laut HR Auskunft die Gesellschaft ja eh schon
    aufgelöst wurde, also eine Vollstreckung in das bewegliche Vermögen nicht mehr möglich ist.
    Bin ich da auf dem richtigen Weg? :confused::confused::confused:
    Für Eure Antworten bedanke ich mich bereits jetzt :)

  • Ohne jetzt nachgelesen zu haben: warum sollte eine Vollstreckung in bewegliches Vermögen nicht mehr möglich sein?
    Die Auflösung der Gesellschaft bedeutet den Übergang vom werbenden ins Liquidationsstadium. Alles was noch da ist an Vermögen, ist für die Tilgung von bestehenden Verbindlichkeiten einzusetzen.

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