Bin etwas ratlos bzgl. einer Formulierung im Testament:
Die Erblasserin setzt A zum Vorerben ein. Er ist befreit. Zum Nacherben setzt sie B ein. Ersatznacherben sollen dessen Abkömmlinge zu gleichen Teilen sein.
Sollten keine Abkömmlinge vorhanden sein, so soll A, kein Vorerbe, sondern direkter Erbe sein.
Das Anwartschaftsrecht ist weder vererblich noch übertragbar.
Handelt es sich bei dem fettgedruckten Satz um eine Bedingung bzgl. einer aufschieben bedingten Vollerbschaft. Wie würdet ihr den Nacherbenvermerk formulieren?