Festsetzung eines Festbetrages nach § 249 FamFG ohne Kindergeldanrechnung

  • Hallo!

    Ich bin leider im Forum bei meiner Suche nicht weitergekommen und hoffe, dass mir jemand helfen kann.
    In meinem Fall beantragt das Jugendamt als Beistand die Festsetzung von gleichbleibendem Unterhalt (130,00 EUR) monatlich.
    Ich bin davon ausgegangen, dass das hälftige Kindergeld in Abzug gebracht werden muss.
    Das Jugendamt ist jedoch der Meinung, dass der halbe Kindergeldanteil nicht in Abzug zu bringen ist.
    Ist das richtig?
    Da ich diese Sachen erst neu bearbeite, benötige ich Hilfe erfahrener Kollegen, die mir das erläutern können.

    Vielen Dank vorab für die Hilfe.

  • Wird ein fester Geldbetrag als Unterhalt geltend gemacht, ist dies in aller Regel der Netto-Betrag, den der Unterhaltsberechtigte letztlich bekommen möchte. Davon wäre ich bei einem Betrag von 130 € auch ausgegangen. In Zweifelsfällen frage ich nach.
    (Optimal wäre natürlich, es wäre immer aus den Anträgen sofort eindeutig erkennbar.)

    Ulf

    Alle Äußerungen hier sind als rein private Meinungsäußerung zu verstehen,
    sofern es bei den Beiträgen nicht ausdrücklich anders gekennzeichnet wird.

  • OLG Dresden, Beschluss vom 2.1.2015, 20 WF 1301/14 (juris):

    "Wird im Vereinfachten Verfahren über den Unterhalt Minderjähriger der festzusetzende Unterhalt als gleichbleibender Monatsbetrag geltend gemacht, so ist im Antragsvordruck die Höhe des verlangten Unterhalts vor Abzug etwa zu berücksichtigender kindbezogener Leistungen (z.B. des Kindergeldes) anzugeben."

    Die Auffassung kann man folgen oder nicht. Ich frage jetzt stets nochmal nach, wie der eingetragene Betrag zu verstehen sein soll.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!