Hallo,
ich möchte mich hier an die Spezialisten mit folgenden Sachverhalt wenden:
Im Grundbuch (Bayern) ist ein Flurstück eingetragen mit insgesamt 7 Eigentümern. Dabei hat 1 Eigentümer einen Anteil von ½ und die anderen Eigentümer (2-7) einen Anteil von ½ in Erbengemeinschaft. Der Eigentümer Nr. 1 ist bekannt, bei den Eigentümern 2 – 7 sind nur Nachname, Vorname und Wohnort eingetragen. Diese Eigentümer sind nicht ermittelbar (z.B. über zuständige Gemeinde/Meldeamt). Diese Eigentümer waren bereits in einem Grundbuchblatt im Jahre 1961 als Eigentümer dieses Grundstücks eingetragen.
Bei dem gegenständlichen Grundstück handelt es sich um ein 734 m² großes Flurstück mit der lt. Vermessungsamt angegebenen Nutzung „Straßenverkehr“. Tatsächlich handelt es sich hier um eine Teilfläche einer Gemeindestraße. Das Grundstück ist seit 1967 (Aufstellung Straßenbestandsverzeichnis) als gewidmeter Teil einer Gemeindestraße eingetragen.
Die Gemeinde möchte nun die Eigentümerverhältnisse „bereinigen“ und Eigentümerin dieser Straßenverkehrsfläche bzw. des Grundstücks werden.
Wie sollte sie dazu am besten vorgehen?