In meiner Akte liegt mir die Anmeldung nebst Beschluss und Neufassung GV bezüglich der Sitzverlegung einer GmbH vor.
Bezüglich dieser GmbH wurde ein vorläufiger Insolvenzverwalter (vorl. IV) bestellt. Es wurde angemeldet, dass Verfügungen der obigen Gesellschaft nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind.
Daraufhin, habe ich den Notar angeschrieben und um Übersendung der Zustimmung des vorl. IV gebeten. Ich habe mir nämlich gedacht, dass es ja eigentlich nicht sein kann, dass ohne Mitwirkung des vorl. IV eine Änderung des Gesellschaftsvertrages vorgenommen wird.
In der Zwischenzeit ist das Insolvenzverfahren bereits eröffnet worden.
Nun schreibt mir der Notar, dass diesem glaubhaft geschildert wurde, dass die Sitzverlegung von den Gesellschaftern mit dem vorl. IV abgesprochen und von diesem initiiert, jedenfalls begrüßt, war. Der vorl. IV hat dem Notar gegenüber mitgeteilt, dass seiner Rechtsauffassung nach eine Zustimmung nicht erforderlich sei.
Ich habe diesbezüglich bisher keine Fundstelle gefunden, aus der sich ergibt, ob nun eine Zustimmung erforderlich ist oder nicht.
Hattet ihr schon einmal einen solchen Fall bzw. wie seht ihr die Angelegenheit?
Hat es für mich jetzt irgendeine Bedeutung, dass nun das Insolvenzverfahren eröffnet wurde (vorl. IV = IV)?
Für eventuelle Fundstellen wäre ich dankbar.