Liquidation einer britischen Ltd. in Großbritannien - Verwaltungssitz in Deutschland

  • Ich habe mal wieder eine blöde Frage:

    Eine britische Ltd., die ihren Verwaltungssitz in Deutschland hat, soll in Großbritannien liquidiert werden; die entsprechende Eintragung soll im dortigen Handelsregister (Companies House) vorgenommen werden. Eine Zweigniederniederlassung o. ä. wurde in Deutschland nie im Handelsregister eingetragen. Muss hier in Deutschland trotzdem irgendetwas veranlasst werden? ... Weil ja die Ltd. wegen ihres Verwaltungssitzes steuerrechtlich nach deutschem Recht behandelt wurde.....

    Irgendwo habe ich gelesen, dass wenn sich Hauptsitz und Mittelpunkt des hauptsächlichen Interesses
    der Limited in Deutschland befinden, dass dann im Falle der Insolvenz das Verfahren in Deutschland

    zu eröffnen wäre. Die Durchführung des Insolvenzverfahrens würde sich nach der deutschen Insolvenzordnung richten.

    Mir ist klar, dass es sich hier nicht um eine Insolvenz handelt. Muss trotzdem hier in Deutschland bei der Liquidation was veranlasst werden?

    Vielen Dank!

  • Verständlich, dass Du die Frag eim Insolvenzforum stellst; aber die Antwort wurzelt nicht im Insolvenzrecht.
    Die Frage des COMI und der Zuständigkeit für ein Insolvenzverfahren nach der EUInsVO ist strikt von den Fragen der Pflichten im Rahmen einer gesellschaftsrechtlichen Liquidation zu trennen. Wie eine gesellschaftsrechtliche Liquidation nach englischem Recht abläuft, wenn der Sitz der Gesellschaft in der BRD ist, vermag ich nicht zu beantworten, ebensowenig, was - ggfls. auch zum Ausschluss von steuerrechtlichen Haftungsansprüchen angesagt ist -. Da wäre i.Ü. - sorry, dass ich das jetzt schreibe - bereits Rechtsberatung berührt
    ironiemodus ein: (und die Jungs und Mädels die sich mit sowas auskennen, machen das nicht unter 300 (nicht die Nacht, die Stunde) :D ironiemodus aus.

    greez
    Def

    herrschendes Recht ist das Recht der herrschenden
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    Ich weiß, dass ich nicht weiß (Sokrates zugeschrieben); jeder der mein Wissen erfolgreich erweitert, verbreitert mein Haftungsrisiko (nicht sokrates, nur ich)
    legalize erdbeereis
    :daumenrau

  • Kannst Du Dir aus BGH, Beschluss vom 22. November 2016 - II ZB 19/15  etwas Honig saugen?

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