Wertpapiere/Ausschüttung

  • Es wurden stückelose Wertpapiere eines Verstorbenen hinterlegt (die bisher einzige Wertpapierhinterlegung in meiner Zuständigkeit). Nun habe ich von der Justizkasse eine Mitteilung der Deutschen Bundesbank über eine Fondsausschüttung erhalten.

    Leider weiß ich jetzt nicht, was sich damit anfangen soll. Empfangsberechtigte Erben sind nicht bekannt. Die Justizkasse verlangt eine Annahme- bzw. Auszahlungsanordnung.

    Was ist also zu tun ?

  • Guten Morgen,

    bei uns werden Erträge aus Wertpapieren wie Zinsen aus Sparbuchguthaben behandelt. Diese werden automatisch (soll heißen: ohne AAO) als Geldeingang gebucht. Wie handhabt ihr es denn mit Zinsen auf Sparbuchguthaben?

  • Für den Fall, dass ich eine neue Annahmeanordnung erlasse, wen gebe ich dann als Hinterleger an ? Ein neuer Hinterlegungsantrag liegt ja nicht vor. Des Weiteren müsste es sich ja dann um eine Geldhinterlegung handeln (neue HL-Nr).

  • In der Annahmeanordnung ist ja normalerweise kein Hinterleger anzugeben. Und der Hinterleger ist eigentlich der gleiche, der die Wertpapiere auch hinterlegt hat. Eine neue HL-Nr. ist auch nicht zu vergeben, da es ja dieselbe Angelegenheit ist.

    Bei uns werden Dividenden etc. übrigens auch direkt zum Aktenzeichen gebucht und eine HL-Bescheinigung erteilt. Ist bei den tausenden von hinterlegten Wertpapieren auch gar nicht anders möglich.

    @23Sally: Zinsen auf Sparbücher werden hier gar nicht gebucht; die entstehen ja quasi im Sparbuch. Wenn eine Privatperson Sparbuchbesitzer ist, bekommt sie von Zinsen ja auch erstmal nichts mit.

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