Guten Morgen.
Ich habe hier eine Zivilsache, wo ich nicht mehr wirklich weiter weiß. Also, die Klage wurde zurückgewiesen, der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Der Beklagte macht nun seine außergerichtlichen Kosten geltend, unter anderem seinen Verdienstausfall nach § 22 JVEG. Der Beklagte ist laut seinen Angaben selbständig und macht deshalb 21 EUR pro Stunde geltend. Als Nachweis hierfür wird eine Gewerbeanmeldung eingereicht. Der Kläger bestreitet die Selbständigkeit des Beklagten und begründet dies damit, dass der Beklagte kein nennenswertes Unternehmen betreibe, keine Umsätze im gewerblichen Bereich mache und nur Inhaber eines P-Kontos sei. Als Nachweis wurde lediglich ein Schreiben der Bank eingereicht, in welchem bestätigt wird, dass es sich um P-Konto handelt und sich derzeit kein pfändbares Einkommen darauf befindet.
Jetzt frage ich mich, inwieweit ich das denn überhaupt prüfen muss innerhalb des Kostenfestsetzungsverfahrens. Habe dazu bisher leider nichts gefunden.
Und irgendwie finde ich den Vortrag des Klägers auch nicht ausreichend, um den Verdienstausfall abzusetzen. Wie seht ihr das?
Danke schon mal für eure Hilfe.
Edit:
Thema verschoben.
Ulf, Admin