Hallo,
ich grüble derzeit darüber nach, ob der Beitritt eines Kindes zu einer Familien-KG (Eltern + Kind) genehmigungspflichtig ist, da mir unklar ist, ob die KG ein Erwerbsgeschäft betreibt.
Lt. Genehmigungsantrag handelt es sich um eine rein vermögensverwaltende Gesellschaft.
Vermögen: unbebautes + nicht vermietetes Grdst./Bankguthaben/Wertpapiere
Der Unternehmensgegenstand im Vertrag:
Verwaltung, Nutzung und Verwertung des der Gesellschaft gehörenden und künftig zu erwerbenden oder eingebrachten Vermögens
Die Gesellschaft kann Vermögensgegenstände aller Art - insbesondere Grundbesitz, Beteiligungen und Wertpapiere - erwerben, verwalten, nutzen und veräußern sowie alle damit zusammenhängende Geschäfte betreiben. Sie kann sich auch an Unternehmen mit gleichem oder ähnlichen Gegenstand beteiligen und Zweigniederlassungen betreiben.
Würdet ihr aufgrund des Unternehmensgegenstands tendenziell von einer Genehmigungspflicht ausgehen? Warum sollte eine rein vermögensverwaltende Gesellschaft eine Zweigniederlassung betreiben wollen? Allerdings kann es natürlich auch sein, dass die Eltern bei der Gründung der KG keine rechtliche Beratung hatten und Standardformulierungen übernommen haben. Was meint ihr - lieber genehmigen?
Einen Ergänzungspfleger würde ich jedoch nicht bestellen, da es sich um eine reine Schenkung handelt und das Geschäft m.E. nach lediglich rechtlich vorteilhaft ist.