eigene Rechtsabteilung, RA im Gerichtsbezirk

  • Huhu,
    kurze Frage:

    Eine im Gerichtsbezirk ansässige Partei beauftragt einen Rechtsanwalt im Gerichtsbezirk ( also kein RA am dritten Ort :(

    Nimmt man dann grundsätzlich gar keine Notwendigkeitsprüfung vor oder greift auch hier die Ausnahme, dass beim Vorliegen einer eigenen Rechtsabteilung ein am Gerichtsort (also nicht im Bezirk) ansässiger Anwalt zu beauftragen wäre?

    Liebe Grüße

  • Ich erstatte in diesem Fall (RA aus Gerichtsbezirk) die Reisekosten des auswärtigen Anwalts unabhängig davon ob dessen Beauftragung notwendig war oder nicht. Auf die Rechtsabteilung und ob diese die Sache bearbeitet hat kommt es dann vorliegend nicht an.

    Das kommt mir zwar im Ergebnis nach wie vor seltsam vor, aber im Umkehrschluss aus § 91 Abs. 2 S. 1 ZPO ist für die Erstattungsfähigkeit von anwaltlichen Reisekosten die Notwendigkeit der Beauftragung des auswärtigen Anwalts eben nur maßgeblich, wenn der Anwalt nicht im Bezirk des Prozessgerichts ansässig ist.

  • Ich erstatte in diesem Fall (RA aus Gerichtsbezirk) die Reisekosten des auswärtigen Anwalts unabhängig davon ob dessen Beauftragung notwendig war oder nicht. Auf die Rechtsabteilung und ob diese die Sache bearbeitet hat kommt es dann vorliegend nicht an.

    Das kommt mir zwar im Ergebnis nach wie vor seltsam vor, aber im Umkehrschluss aus § 91 Abs. 2 S. 1 ZPO ist für die Erstattungsfähigkeit von anwaltlichen Reisekosten die Notwendigkeit der Beauftragung des auswärtigen Anwalts eben nur maßgeblich, wenn der Anwalt nicht im Bezirk des Prozessgerichts ansässig ist.


    Muss dir nicht seltsam vorkommen, steht ja genauso im Gesetz.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!