Elternzeit in Probezeit

  • Hallo ihr Lieben,

    mich habe eine Frage bezüglich der Probezeit.
    Aktuell bin ich Beamtin auf Probe in Baden-Württemberg. Aus gegebenem Anlass :eek: ürde ich gerne wissen, ob eine Schwangerschaft und anschließende Elternzeit sich negativ auf die Verbeamtung auf Lebenszeit auswirkt. Wird die Probezeit um
    Elternzeit verlängert ?

    Für Antworten wäre ich sehr dankbar!

    Euch allen noch einen schönen Tag!

  • :blumen:Glückwunsch!

    Negative Auswirkungen auf die Probezeit dürfte es nicht geben. Sie verlängert sich (bei uns auf jeden Fall) allerdings um Deine "Ausfallzeit", da Du Dich da ja gerade nicht für den Dienstherrn bewähren konntest.

    Beginne den Tag mit einem Lächeln. Dann hast Du es hinter Dir. (Nico Semsrott)

    "Das Beste an der DDR war der Traum, den wir von ihr hatten." Herrmann Kant in einem Fernsehinterview

    Einmal editiert, zuletzt von FED (2. März 2017 um 09:41) aus folgendem Grund: Tippfehler beseitigt

  • Hallo, Die Probezeit verlängert sich um die Zeit, in der du zu hause bist, demgemäß wird man auch erst später Beamter auf LZ..

  • Ggf. ist aber eine Anrechnung nach § 19 III Landesbeamtengesetz BaWü möglich?

    Da wirst Du aber selbst tätig werden müssen.

  • In Sachsen-Anhalt zählt die Elternzeit ohne Dienstbezüge nicht als Probezeit (§ 6 Abs. 3 LVO LSA), die Zeiten des Mutterschutzes hingegen schon. Allerdings kann die Probezeit gem. § 8 LVO LSA die Probezeit verlängert werden, wenn bis zu ihrem regelmäßigen Ablauf die Bewährung noch nicht festgestellt werden kann und zu erwarten ist, dass die Feststellung der Bewährung während der Verlängerung getroffen werden kann. Im Normalfall wird man dies nicht tun. Bei einem mehrmonatigen Beschäftigungsverbot im Rahmen des Mutterschutzes wird es auf eine Einzelfallprüfung ankommen.

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