Hallo,
ist es eigentlich bei der Anmeldung der Beendigung der Liquidation und damit des Erlöschens des Vereins zwingend erforderlich, dass angemeldet wird, wer die Bücher und Schriften des Vereins in Verwahrung nimmt?
Ich meine, ich hätte irgendwann und irgendwo gelesen, dass das bei Vereinen gerade nicht erforderlich ist.
... nur leider finde ich nicht mehr, wo ich das gelesen habe.
Sollte es erforderlich sein, will ich mich hier gerne eines Besseren belehren lassen, sollte es nicht erforderlich sein, wäre ich für Fundstellen sehr dankbar!!
Liebe Grüße
kordu