Aufgabenkreis Generalstaatsanwaltschaft

  • Hallo liebe verwaltunsgerfahrene Kollegen,

    ich sitze derzeit leider knappe 100km von zu Hause entfernt an einem Amtsgericht und würde natürlich gerne wieder zurück.
    Gestern hat mich "mein" OLG angerufen und gefragt, ob für mich auch die Generalstaatsanwaltschaft in Frage käme.
    An sich hätte ich ja so gar kein Problem mit einem aufgabentechnischen Tapetenwechsel, wenn es mich denn wieder nach Hause bringt :strecker

    Aber damit ich mir wenigstens ein bisschen was drunter vorstellen kann, wollte ich mal Fragen, was denn so die Aufgaben eines Rechtspflegers in einer GStA sind.
    Ein kurzer Anruf hat Schlagwort wie "hauptsächlich Verwaltung", "Revisionsberichte prüfen"und "Personal- und Haushaltssachen" ergeben.

    Da ich noch relativ frisch bin sagen mir die Sachen zwar vom Wortlaut her was, aber ich hab natürlich keine Ahnung, was da konkret hinter steckt.

    Erbarmt sich jemand und gibt mir einen kleinen Einblick? :oops:

    Viele Grüße,
    Zahira

    Don't blink. Blink and you're dead. They are fast. Faster than you can believe. Don't turn your back. Don't look away. And don't blink. Good Luck. - The Doctor

  • Alles keine Rechtspflegeraufgaben, so dass sich die Frage, was man dort "als Rechtspfleger" macht, von vorneherein nicht stellt. Du stehst also vor der Entscheidung, ob Du die weisungsfreie Rechtspflegertätigkeit zugunsten einer weisungsgebundenen bloßen Verwaltungstätigkeit aufgeben möchtest. "Rechtspfleger" bist Du dann nur noch kraft Befähigung, aber nicht mehr kraft Ausübung entsprechender Tätigkeiten.

  • Das ist doch kein Bashing. Oder wo findest du im RpflG etwas über "Personal- und Haushaltssachen"??

    Außerdem hat er ja nicht gesagt, dass man da nur Mist macht, mE hat er nur den Unterschied aufgeführt. Der ist manchen ev nicht bekannt. Außerdem gibt es ja auch Kollegen, die gerne und freiwillig in der Verwaltung tätig sind, ist doch auch ok. Man sollte sich nur bewusst entscheiden, also auch Kenntnisse darüber haben, was einen erwartet.

    "Just 'cos you got the power, that don't mean you got the right!" ((c) by Mr. Kilmister, passt zum Job)

    "Killed by Death" (ebenfalls (c) by Lemmy, passt eigentlich immer)

  • Das ist doch kein Bashing. Oder wo findest du im RpflG etwas über "Personal- und Haushaltssachen"??

    Außerdem hat er ja nicht gesagt, dass man da nur Mist macht, mE hat er nur den Unterschied aufgeführt. Der ist manchen ev nicht bekannt. Außerdem gibt es ja auch Kollegen, die gerne und freiwillig in der Verwaltung tätig sind, ist doch auch ok. Man sollte sich nur bewusst entscheiden, also auch Kenntnisse darüber haben, was einen erwartet.


    :daumenrau

  • Huhu -

    ja, das mit der Weisungsbindung war mir an sich schon klar, ich dachte nur, es macht ja vll trotzdem einen Unterschied, ob man "mit der Befähigung" zum Rpfl oder zur Geschäftsstelle oder zu irgendetwas ganz anderem da hin kommt.

    Inzwischen hat sich das OLG aber nochmal gemeldet und mitgeteilt, dass es um eine Stelle im IT-Fachbereich ginge. *grusel*

    Da der eventuell in den nächsten Jahren ganz woanders hin verlegt wird, hat sich das dann für mich leider erledigt....

    Don't blink. Blink and you're dead. They are fast. Faster than you can believe. Don't turn your back. Don't look away. And don't blink. Good Luck. - The Doctor

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!