Guten Morgen zusammen!
Mein heutiger Fall betrifft eine in Polen anhängige Scheidung. Der Antragsgegner (lebt in Deutschland) beantragt jetzt Beratungshilfe. Der RA argumentiert, der Rechtsuchende werde im Rahmen der Rechtshilfe vor dem hiesigen AG vernommen werden. Hier ist derzeit nichts anhängig.
Ich kann mir gerade nicht erklären, was hier außergerichtlich durch den RA getan werden soll.
Ist die Angelegenheit durch die Anhängigkeit in Polen überhaupt noch außergerichtlich?