Kenntnis von Amtsunfähigkeit eines Geschäftsführers

  • Wie erlangt ihr Kenntnis von der Amtsunfähigkeit eines Geschäftsführers aufgrund rechtskräftiger Verurteilung?
    Soweit ich weiß, ist in der MiStra keine Mitteilung an die Registergerichte angeordnet. Wir bekommen gelegentlich Mitteilungen von unserer örtlichen Staatsanwaltschaft, aber ich weiß nicht, ob das immer der Fall ist und ob dazu eine Verpflichtung besteht. Gibt es eine Rechtsgrundlage? Ggf. müssten wir doch auch von auswärtigen StA's gelegentlich eine Mitteilung bekommen.
    Die gleiche Frage stellt sich bei Gewerbeverboten - erhalten wir gelegentlich, aber nicht immer.

  • Bezüglich der Verurteilungen bekommen wir hin und wieder die entsprechende Mitteilung....hängt immer von dem Gericht, dem Richter und der SE ab, dasselbe gilt für die StAen.

    Mit dem hiesigen Gewerbeamt klappt die Kommunikation recht gut, da sie - wenn sie nicht im Vorfeld Mitteilung gemacht haben, eine Eintragungsmitteilung bekommen und dann Rückmeldung zu etwaigen Verboten geben können. Ist halt eine Absprachesache.

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