Terminsgebühr Teil-Anerkenntnisurteil, danach mündliche Verhandlung

  • Huhu,

    folgender Sachverhalt:

    Eingeklagt: 6.000 €.

    Es ergeht ohne mündliche Verhandlung Teil-Anerkenntnis über 2.000,00 €

    Danach findet streitige Verhandlung statt über den Rest ( 4.000,00 €)

    Ist die Terminsgebühr aus 4.000,00 € oder 6.000,00 € entstanden?

    Greift für das Teilanerkenntnis hier die Anmerkung zu Nr. 3104 VV RVG Abs. 1 Nr. 1 oder nicht, da danach noch eine mündliche Verhandlung stattgefunden hat?

    Ich tendiere zu Entstehung der TG aus 4.000,00 €.

    Lieber Gruß

  • Die 1,2 TG ist für das Anerkenntnis aus 2.000 EUR und für die mV über den Rest aus 4.000 EUR entstanden, insgesamt aber nicht mehr als 1,2 aus 6.000 EUR.

    Was lässt Dich an der Entstehung beim Anerkenntnisurteil zweifeln? Dass später doch noch die mV stattgefunden hat? Das hat auf die bereits entstandene TG aus dem erledigten Wert keinen Einfluss mehr.

  • wie in #2 schon dargelegt

    Es sind 2 TG entstanden -> also greift § 15 III RVG -> 1,2 TG aus 6000

    Auch wenn ein Beamter schnell und unbürokratisch handelt, kann eine amtliche Tätigkeit vorliegen.
    (LG Bielefeld, Urteil vom 28. Januar 2003 – 2 O 634/02 –, juris)

    Ein Narr ist viel bemüht; des Weisen ganzes Tun,
    Das zehnmal edeler, ist Lieben, Schauen, Ruhn.
    Angelus Silesius (1624 - 1677)

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