Hallo:) Ich hab mal folgende Frage:
Ich hab hier ein Kostenfestsetzungsverfahren und nun hab ich die Mitteilung erhalten, dass ein vorläufiger Insolvenzverwalter
für eine Partei bestellt worden ist. Es ist jedoch kein allg. Verfügungsverbot ergangen, sondern lediglich bestimmt worden, dass
Verfügungen des Schuldners über Gegenstände seines Vermögens nur noch mit Zustimmung des vorl. Inso- Verwalters wirksam sind sowie eine Anordnung
nach § 23 I S. 3 InsO und nach § 21 II Nr. 3 InsO.
D.h. ja nun, dass keine Unterbrechung nach § 240 ZPO eingetreten ist.
Aber wem muss ich denn nun den KFB zustellen? Dem Beklagten oder dem vorl. Inso- Verwalter oder beiden?
Und wie sieht´s mit dem Rubrum aus? Eigentlich müsste da der vorl. Inso- Verwalter ja auch nicht aufgenommen werden, da
er ja keine Partei kraft Amtes ist?
Danke schonmal:)