Versicherung des GF über die persönliche Eignung

  • Hallo zusammen,

    ich wollte mal zur Debatte stellen bzw. eure Meinungen einholen, wie ihr mit folgendem Problem umgeht:

    Mit fällt zunehmend auf, dass in der Versicherung der Geschäftsführer über die persönliche Eignung die Schlagworte der StGB-Normen aufgeführt werden, diese aber meist keine Vollständigkeit ausweisen.

    Wie handhabt ihr das? Seht ihr darüber hinweg, da diese nicht zwingender Bestandteil der Anmeldungen sind oder beanstandet ihr, weil diese eben nicht abschließend aufgezählt werden?

    LG :)

  • Meinst du, die Versicherung wäre dadurch auf die schlagwortartig bezeichneten Straftatbestände beschränkt? Das ist mir noch nicht in den Sinn gekommen.
    Wenn es dir häufiger auffällt, kannst du dem Notar einen Hinweis geben, dass er sein Formular ergänzt, beanstanden würde ich das nicht.

  • Solange die Paragraphen vollständig genannt sind, würde ich auch nicht beanstanden.

    "There are three ways to do things: The right way, the wrong way and the OKE way!"
    "Isn´t that the wrong way?"
    "Yeah, but... FASTER!"

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