Hallo zusammen,
ich wollte mal zur Debatte stellen bzw. eure Meinungen einholen, wie ihr mit folgendem Problem umgeht:
Mit fällt zunehmend auf, dass in der Versicherung der Geschäftsführer über die persönliche Eignung die Schlagworte der StGB-Normen aufgeführt werden, diese aber meist keine Vollständigkeit ausweisen.
Wie handhabt ihr das? Seht ihr darüber hinweg, da diese nicht zwingender Bestandteil der Anmeldungen sind oder beanstandet ihr, weil diese eben nicht abschließend aufgezählt werden?
LG