Hallo,
im Rahmen einer Überprüfung habe ich folgende Frage:
Gibt es eine Vorschrift bezügl. der Frage, wie oft der Gerichtsvollzieher seine Kontoauszüge (Dienst-Kto.) ziehen und damit einsehen muss? Im vorliegenden Fall hat der GV nur einmal monatl. zum Monatsende seine Auszüge geholt und dann in das KB II gebucht.