Abtretung Direktversicherung mit unwiderruflichem Bezugsrecht und Insolvenzbeschlag

  • Folgende Konstellation:

    Insolvenzverfahren über das Vermögen einer GmbH, die Versicherungsnehmerin einer Direktversicherung nach dem BetrAVG ist. Versicherte Person ist eine ehemalige AN der GmbH, zu vorübergehend auch (Mit-) Geschäftsführerin der GmbH war. Es besteht laut Versicherung ein unwiderrufliches Bezugsrecht zugunsten der versicherten Person. Diese hatte im Zusammenhang mit einem Betriebsmittelkredit der GmbH und einem eigenen Kredit die Rechte an eine Bank abgetreten. Nach IE hat die versicherte Person die Forderungen der Bank vollständig bedient, so dass die Bank mitgeteilt hat, dass ihre Rechte aus der Abtretung erloschen seien. Führt dies nun dazu, dass die Versicherung dem Insolvenzbeschlag unterliegt? Aus meiner Sicht nicht, da die Unverfallbarkeit bzw. Unwiderruflichkeit ja nicht wegfällt.

  • Folgende Konstellation:

    ... Führt dies nun dazu, dass die Versicherung dem Insolvenzbeschlag unterliegt? Aus meiner Sicht nicht, da die Unverfallbarkeit bzw. Unwiderruflichkeit ja nicht wegfällt.

    Sehe ich auch so. Mit dem unwiderruflichen Bezugsrecht ist die Versicherungsleistung wirksam aus dem Vermögen der Insolvenzschuldnerin ausgegliedert. Was die versicherte Person dann macht, ist deren Sache.

    Und auch unter dem Gesichtspunkt des § 135 InsO hat sie alles richtig gemacht, denn sie hat selbst bezahlt.

    Mit freundlichen Grüßen
    AndreasH

  • Was die versicherte Person dann macht, ist deren Sache. Und auch unter dem Gesichtspunkt des § 135 InsO hat sie alles richtig gemacht, denn sie hat selbst bezahlt.


    Falls die Versicherte "nur" GFin gewesen ist, dann trägt § 135 InsO sowieso nicht.

    U.U. kann man jedoch, falls eine drohende Insolvenzreife gegeben ist, die Höhe der Prämienzahlungen von der ehemaligen GFin zurückfordern, vergl. BGH vom 12.01.2012, IX ZR 95/11.

    [SIGPIC] [/SIGPIC] Vertrauue miiir (Kaa: Das Dschungelbuch, 4. Akt, 3. Szene)

  • Sehe ich genauso, eine Frage noch am Rande über das Vermögen der versicherten Person wurde nicht das Insolvenzverfahren eröffnet? Wäre dies der Fall könnte man die Versicherung noch verwerten sonst m.E. nach definitiv nicht.

  • Danke für Eure Rückmeldungen. Die versicherte Person war nur GF, keine Gesellschafterin. Und nein, über ihr Vermögen ist kein Insolvenzverfahren eröffnet (zumindest betrifft das hier laufende Verfahren nur die GmbH).

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!