Folgende Konstellation:
Insolvenzverfahren über das Vermögen einer GmbH, die Versicherungsnehmerin einer Direktversicherung nach dem BetrAVG ist. Versicherte Person ist eine ehemalige AN der GmbH, zu vorübergehend auch (Mit-) Geschäftsführerin der GmbH war. Es besteht laut Versicherung ein unwiderrufliches Bezugsrecht zugunsten der versicherten Person. Diese hatte im Zusammenhang mit einem Betriebsmittelkredit der GmbH und einem eigenen Kredit die Rechte an eine Bank abgetreten. Nach IE hat die versicherte Person die Forderungen der Bank vollständig bedient, so dass die Bank mitgeteilt hat, dass ihre Rechte aus der Abtretung erloschen seien. Führt dies nun dazu, dass die Versicherung dem Insolvenzbeschlag unterliegt? Aus meiner Sicht nicht, da die Unverfallbarkeit bzw. Unwiderruflichkeit ja nicht wegfällt.