Hallo ihr Lieben,
ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen.
Ich habe in einer Sache einen KFB nach §106 ZPO erlassen.
Beide Parteien hatten mir ihre Kosten mit der Bitte um Ausgleichung nach §106 ZPO zur Akte eingereicht. Dementsprechend habe ich auch eine Ausgleichung nach §106 ZPO gemacht.
Nun hat der Anwalt mir geschrieben, dass wohl von Seiten der Kanzlei ein Fehler gemacht worden ist, eigentlich sollte wohl kein Antrag nach §106, sondern ein Antrag nach §126 ZPO gestellt werden. Er bittet nun um Erlass eines neuen KFB nach §126 ZPO.
Nun weiß ich nicht genau, was ich damit machen soll. Ich habe das jetzt erst mal der Gegenseite zur Stellungnahme geschickt. Der Anwalt teilte mir am Telefon jedoch schon mit, dass die Gegenseite wohl aufrechnen möchte und das nicht mehr könnte, wenn der KFB nach §126 ZPO erlassen würde. Daher gehe ich nicht davon aus, dass die Gegenseite einverstanden ist.
Mein Problem ist, dass es sich ja hierbei nicht um ein wirkliches Rechtsmittel handelt. Außerdem wäre das hier meiner Meinung nach ohnehin sinnfrei, da kein wirklicher Fehler vorliegt. Es wurde seitens des Gerichts kein Fehler in dem Beschluss gemacht, da beide Seiten ja nach §106 ZPO angemeldet haben und gebührenrechtlich ist auch alles richtig. Ich würde aber jetzt auch nicht einfach den KFB aufheben und einen neuen erlassen...
Danke schon mal