Hallo ihr Lieben,
ich habe folgenden Fall und weiß nicht recht weiter:
Innerhalb der Jahreshauptversammllung hat der 1. Vorsitzende eines gemeinnützigen Vereins während der Eröffnung der Versammlung auf Grund seiner psychischen Belastung mit sofortiger Wirkung niedergelegt.
Die Satzung sieht wie folgt aus:
"Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der 1. und 2. Vorsitzende, jeweils allein vertretungsberechtigt."
"Die Vorstandsmitglieder werden von der Jahreshauptversammlung für 3 Jahre gewählt. Eine Wiederwahl ist zulässig. Scheidet ein Vorstandsmitglied im Laufe des Amtsperiode aus, so ist auf der nächsten Mitgliederversammlung eine Ersatzwahl bis zum Ablauf der Amtsperiode vorzunehmen. Der Vorstand bleibt bis zur Neuwahl im Amt."
Jetzt meine Frage:
Ist der 1. Vorsitzende wirksam zurückgetreten? Führt er in Hinblick auf die Formulierung in der Satzung sein Amt bis zur Neuwahl kommissarisch weiter?
Vielen Dank schon mal für eure Antworten.