Rücktritt eines Vorstandsmitgliedes -Verein-

  • Hallo ihr Lieben,

    ich habe folgenden Fall und weiß nicht recht weiter:

    Innerhalb der Jahreshauptversammllung hat der 1. Vorsitzende eines gemeinnützigen Vereins während der Eröffnung der Versammlung auf Grund seiner psychischen Belastung mit sofortiger Wirkung niedergelegt.

    Die Satzung sieht wie folgt aus:
    "Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der 1. und 2. Vorsitzende, jeweils allein vertretungsberechtigt."

    "Die Vorstandsmitglieder werden von der Jahreshauptversammlung für 3 Jahre gewählt. Eine Wiederwahl ist zulässig. Scheidet ein Vorstandsmitglied im Laufe des Amtsperiode aus, so ist auf der nächsten Mitgliederversammlung eine Ersatzwahl bis zum Ablauf der Amtsperiode vorzunehmen. Der Vorstand bleibt bis zur Neuwahl im Amt."

    Jetzt meine Frage:
    Ist der 1. Vorsitzende wirksam zurückgetreten? Führt er in Hinblick auf die Formulierung in der Satzung sein Amt bis zur Neuwahl kommissarisch weiter?


    Vielen Dank schon mal für eure Antworten.

  • Der Vorsitzende ist wirksam zurückgetreten, da der den Rücktritt gegenüber der MV erklärt hat. Der Verein ist jetzt auch nicht "kopflos", da der 2. Vors. wirksam vertreten kann aufgrund der Alleinvertretungsbefugnis. Nur ausfallen darf der 2. Vors. eben nicht. Eine Nachwahl des 1. Vors. ist erst in der kommenden MV möglich, ein Regelung, die unglücklich aber nicht zu ändern ist. Der VS bleibt bis zur Neuwahl im Amt bezieht sich regelmäßig nur auf den Ablauf der Legislaturperiode. Ein Rücktritt bleibt davon unberührt, denn dieser ist jederzeit möglich. Wenn die Satzung das hergibt, könnte zur Not eine aoMV einberufen werden, um nachzuwählen.


  • Netter Vorsitzender, der nicht Neuwahl des 1. Vorsitzenden in die Tagesordnung mit aufnimmt, sondern die Versammlung mit seinem Rücktritt überrascht.
    :daumenrun

    Den gleichen Gedanken hatte ich auch. Eher ist ihm das wohl nicht eingefallen und die "psychische Belastung" erstmals in der MV aufgetreten... :daemlich

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