Absage Rechtspflege

  • [FONT=&quot]Hallo zusammen![/FONT]
    [FONT=&quot]Ich habe mich 2016 beim OLG Oldenburg zum Studium der Rechtspflege beworben, aber leider eine Absage bekommen. Ich werde meine Ausbildung als ReNo-Fachangestellte dieses Jahr beenden und mein Abitur habe ich auch. Ist es sinnvoll jetzt erst einmal Berufserfahrung zu sammeln, um mich dann in ein oder zwei Jahren nocheinmal zu bewerben? Oder ist aufgrund meiner ersten Bewerbung "der Zug abgefahren"?

    Viele Grüße!
    Danke [/FONT]:)

  • Wenn Du selbst das Gefühl hast, dass der Zeitpunkt für eine erneute Bewerbung gekommen ist, solltest Du sie abschicken. Du "riskierst" höchstens eine nochmalige Absage.

    Falls Du örtlich flexibel bist, kannst Du Dich auch in einem anderen OLG-Bezirk bewerben.

    Ich wünsche Dir jedenfalls eine glückliche Hand bei Deiner Entscheidung und viel Erfolg!:)

    "Willst du den Charakter eines Menschen erkennen, so gib ihm Macht." (Abraham Lincoln)

  • OLG Stuttgart? Großer Bedarf an Rechtspflegern. Fast alle Bewerber sollen eine Chance haben.

    So schlimm ist es hier noch nicht , dass jeder genommen werden muss.
    Noch ist es so, dass die Bewerberzahlen ein Vielfaches eines Einstellungsjahrgangs ausmachen.
    Dass im Südwesten die Bewerberchancen alleine aus statistischen Gründen wegen des Bedarfs höher sein könnten als anderswo, will ich nicht bestreiten.

  • Ich würde mich gnadenlos jedes Jahr bewerben.
    Die Einstellung von Anwärtern ist ein Massengeschäft, da sind zum einen die Gegebenheiten jedes Jahr anders und es erinnert sich auch niemand mehr an dich.
    Aber du wirst ja auch nicht jünger , irgendwann ist Schluss mit der Bewerberei, da sollte man jede Gelegenheit nutzen.
    Das gleiche gilt dann auch für die Örtlichkeit je mehr Chancen du ergreifst desto eher wirst du genommen, aber das ist sicher Geschmackssache ob man auch andere Bundesländer in Erwägung zieht.

    Alles Gute im Leben ist entweder illegal, unmoralisch oder macht dick. (Murphys Gesetz)

  • Oder ist aufgrund meiner ersten Bewerbung "der Zug abgefahren"?

    Ich selbst bin auch erst nach der 3. Bewerbung (jeweils beim selben OLG, innerhalb von 5 Jahren) "hineingerutscht"... Also nicht verzagen, einfach wieder probieren, wenn man denkt, es ist das richtige. Ob Berufserfahrung etwas bei der Bewerbung bringt, bezweifle ich. Wenn für dich sowieso feststeht, dass du keine ReNo bleiben willst unbedingt, kannst du doch auch was anderes machen (ich spreche aus eigener Erfahrung). Australien soll sehr schön sein ;) Dort habe zumindest ich die fast 2 Jahre zwischen 2. Absage und der letztendlichen Zusage verbracht und es bislang nie bereut :D

    Auch wenn ein Beamter schnell und unbürokratisch handelt, kann eine amtliche Tätigkeit vorliegen.
    (LG Bielefeld, Urteil vom 28. Januar 2003 – 2 O 634/02 –, juris)

    Ein Narr ist viel bemüht; des Weisen ganzes Tun,
    Das zehnmal edeler, ist Lieben, Schauen, Ruhn.
    Angelus Silesius (1624 - 1677)

  • Warum studierst Du nicht Jura? Abitur hast Du. Und die Ausbildung zur ReNo-Fachangestellten ist hilfreich. Du kennst das Denken und Arbeiten der Anwälte aus eigener Anschauung. Und bestimmte Grundkenntnisse bringst Du auch mit, und sei es auch nur, wie man praktisch an so einen rechtlichen Fall herangeht. Bei mir im Studium war eine ReNo-Fachangestellte, die nach ihrer Ausbildung sogar erst noch das Abitur auf dem Abendgymnasium gemacht hat und dann im 1. und 2. Staatsexamen zu den Besten gehörte.

    DESIRE IS THE HURDLE TO SALVATION AND TIES ONE TO SAMSARA

  • Ich kann nur sagen, dass sich so ein Work & Travel in einer Bewerbung sehr gut macht.


    Sollte das tatsächlich bei der Bewerbung als Rechtspfleger etwas bringen? :gruebel: Würde ich fast bezweifeln, dass ein Wort & Travel einen Vorteil gegenüber frischen Abiturienten bringt und es in erster Linie um Notenschnitt und den Einstellungstest geht.

  • Mir auch nicht. Wenn man das sprachlich halbwegs geschickt ("Eigeninitiative", "Selbstorganisation", "Sozialkompetenz",...) in den Lebenslauf reinbastelt, kann das schon Vorteile mitbringen, denke ich. Wenn nur der Abi-Notenschnitt berücksichtigt werden würde, wäre ich doch sonst nie und nimmer in die engere Auswahl gekommen :D

    Auch wenn ein Beamter schnell und unbürokratisch handelt, kann eine amtliche Tätigkeit vorliegen.
    (LG Bielefeld, Urteil vom 28. Januar 2003 – 2 O 634/02 –, juris)

    Ein Narr ist viel bemüht; des Weisen ganzes Tun,
    Das zehnmal edeler, ist Lieben, Schauen, Ruhn.
    Angelus Silesius (1624 - 1677)

  • Danke für die schnellen Antworten! :)
    Könnte ich denn, wenn ich mich in einem anderen Bundesland als Niedersachsen bewerben würde, nach dem Studium trotzdem in Niedersachsen als Rechtspflegerin arbeiten?:gruebel:

  • Gegenfrage:
    Warum sollte Dir ein Bundesland die Ausbildung ermöglichen, wenn Du dort hinterher nicht schaffen willst ?
    Hier gibt's im Forum zwar auch eine Tauschbörse ; m.W. aber nicht für frisch geprüfte Anwärter.

  • Danke für die schnellen Antworten! :)
    Könnte ich denn, wenn ich mich in einem anderen Bundesland als Niedersachsen bewerben würde, nach dem Studium trotzdem in Niedersachsen als Rechtspflegerin arbeiten?:gruebel:


    grundsätzlich nein

    Mit der Wahl des Studienortes legst du dich auf das entsprechende Bundesland fest.

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