Hallo, der Betroffene hat die Heimeinrichtung verlassen und befindet sich derzeit in der psychiatrischen Abteilung des Krankenhauses. Er ist derzeit ohne festen Wohnsitz. Die Betreuerin rechnet ab dem Zeitpunkt, in dem die Heimeinrichtung verlassen wurde, den Status "Wohnung" ab. Gibt es dazu Meinungen? Der Betroffene hat ja keine Wohnung. Kann der Status Wohnung abgerechnet werden, wenn der Betreute ohne festen Wohnsitz ist? Wo er nach dem Krankenhausaufenthalt wohnen wird, ist noch nicht geklärt.
Überschrift angepasst.
Mel (Mod.)