Aufgrund einer Anregung von Wobder mache ich mal diesen Thread auf und bitte um entsprechende Meinungen zur fortschreitenden E-Mail-Nutzung durch Bürger.
Es stellt sich in diesem Zusammenhang regelmäßig folgendes Problem:
Auf welcher Grundlage sollten eigentlich solche nicht unterschriebenen E-Mails wirksam sein? Dann könnten wir uns das EGVP ja eigentlich auch sparen.
Bislang habe ich zu solchen Mails immer geantwortet, dass Anträge wirksam nur über per Post oder Fax bzw. mittels EGVP gestellt werden können. Aber vielleicht ist da auch etwas an mir vorbeigegangen?