Die hiesige AOK ist der Rechtsauffassung, die Pflegeversicherung gehöre nicht zum Aufgabenkreis der Gesundheitssorge und auch nicht zum Aufgabenkreis der Vermögenssorge. Es bedürfe eines eigenen Aufgabenkreises "Regelung der Angelegenheiten der Pflegeversicherung". Sie verweigert dem bestellten Betreuer deshalb jede Auskunft.
Habe ich so noch nie gesehen. Die Pflegeversicherung gehört m.E. zur Gesundheitsfürsorge (sofern es sich um die tatsächliche Pflege des Betroffenen bezieht) bzw. zur Vermögenssorge (sofern es sich auf Leistungen des Pflegeversicherung bezieht).
Ist jemand meiner Ansicht? Oder anderer Ansicht?
Gibt es vielleicht sogar Entscheidungen?