alter Betreuerausweis

  • Volle Zustimmung.

    Die falsche Rechtsansicht Dritter wird ja eher noch bestärkt, wenn man ihr nachgibt (zu durch Hergabe von Verlängerungsbeschlüssen, nicht notwendigen Genehmigungen usw.).

    "Der Staat ist vom kühlen, aber zuverlässigen Wächter zur Amme geworden. Dafür erdrückt er die Gesellschaft mit seiner zärtlichen Zuwendung."

  • Die Diskussion mündet m.E. zwangsläufig in das hier bereits ausgiebig erörterte Thema.

    Da der Betreuerausweis keinen guten Glauben genießt und der Betreuer bereits mit Beschluss seine Aufgaben wahrzunehmen hat, wird eine solche Diskussion darüber wohl nicht so schnell abreißen.

    Ich halte daher genauso die "Neuausstellung nach einem gewissen Zeitablauf" eines Betreuerausweises für überflüssig wie die zwangsweise Eintreibung desselben nach Aufhebung der Betreuung.

  • Falls Du neugierig bist, oder Dir die Sache komisch vorkommt, kannst Du ja immer noch zum Telefonhörer greifen und rein informell bei den Kollegen des Betreuungsgerichtes nachfragen.

    * Was schert´s die Eiche, wenn das Schwein sich an ihr reibt! *

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