Kostenfestsetzung bei angekündigter Restschuldbefreiung möglich ?

  • Ich habe einen KFA für Kosten, welche vor und nach Eröffnung des Insoverfahrens entstanden sind. Und dazu gibt es Beschlüsse zur Eröffnung des Insoverfahrens, eine Ankündigung zur Restschuldberfreiung und zur Aufhebung des Verfahrens mangels zu verteilender Masse ohne Schlussverteilung. Alles aus 2013 und 2015. Soweit ich das bis jetzt verstehe, kann ich die Kosten vor Eröffnung des Insoverfahrens nicht festsetzen. Diese hätten im Insoverfahren angemeldet werden müssen. Könnte ich dann die nach Eröffnung entstandenen Kosten festsetzen oder geht das auch nicht ? Gibt es Kenner, die dazu etwas sagen können ? Das wäre toll.

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