PfÜB -Zwei Schuldner 850e und 850c Abs.4 ZPO

  • Guten Morgen,
    ich stehe mal wieder auf dem Schlauch und brauche dringend Hilfe :oops:

    Mir liegt ein Antrag auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses hinsichtlich 2 Schuldnern (Ehegatte A und B) vor.
    Nunmehr sollen nur die Renten des Ehegatten A gepfändet werden. Da hier bei zwei DS gepfändet werden soll, ist beantragt die Zusammenrechnung anzuordnen.
    Ferner soll Ehegatte B nach §850c Abs.4 ZPO teilweise unberücksichtigt bleiben, da dieser Einkommen i.H.v. ca. 500 Euro hat.

    Ich hatte jetzt schon die Vermutung, dass der PfÜB nur gegen Ehegatte A erlassen werden soll. Schließlich kann ich nicht erkennen, dass eine Forderung zugunsten B gepfändet wird.
    Jedoch wurden die Ehegatten nicht als GS verurteilt, sodass dann vorliegend nur die Hälfte des titulierten Betrages gepfändet werden könnte.

    Kann man den PfÜB wirklich so erlassen? Oder ist Ehegatte B zu streichen?

  • Danke! Dann habe ich aber noch eine Frage.. Wenn für den Ehegatten B nun auch ein DS angegeben werden würde, hätte dies ja zur Folge das der volle Anspruch bei beiden Drittschuldnern (die des A und den des B) gepfändet werden würde. Das heißt der Gläubiger könnte ja so vortäuschen, dass die Schuldner Gesamtschuldner sind. :gruebel: Woher soll der DS sonst wissen, dass A bzw. B nur für den halben Betrag haften?

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!