Hallo,
ich habe folgenden Fall und bin ziemlich ratlos:
Es handelt sich um ein 36 qm großes Grundstück, etwa 2.000,- € wert. Als Eigentümer eingetragen ist eine Erbengemeinschaft, bestehend aus 20 Leuten, von denen fast alle bereits verstorben sind; teilweise bereits im 19. Jahrhundert geboren, sodass mittlerweile mehrere Erbfälle dazwischen liegen dürften.
Das Problem ist jetzt, dass es a) zu manchen Leuten einfach überhaupt keine Anhaltspunkte für Angehörige gibt, weder von den Einwohnermeldeämtern, noch von den Nachlassgerichten und b) dass in den anderen Fällen die zur Grundbuchberichtigung aufgeforderten Leute scharenweise hier anrufen und fragen, ob sie nicht auf das Grundstück verzichten können, da die Beschaffung von zum Teil ja mehreren Erbscheinen mit solch einem unverhältnismäßigen Aufwand und vor allem Kosten verbunden ist, welche sich durch den geringen Wert des Grundstücks in keiner Weise rechnen.
Habe schon überlegt, ob man das Problem vllt über ein Aufgebotsverfahren lösen könnte; irgendjemand wird ja für dieses Grundstück seit Jahren die Grundsteuer zahlen und könnte sicher so einen Antrag stellen, aber glaube, das käme nur dann in Betracht, wenn wirklich alle Eigentümer verstorben und auch keine Erben bekannt wären.
Hatte vielleicht schonmal jemand einen ähnlichen Fall oder irgendeine Idee, wie man drumherum kommen kann, von sämtlichen in Frage kommenden Erben die Erbscheine anzufordern? Mal davon abgesehen, dass das kostentechnisch für die Erben ein absolutes Minusgeschäft ist, bin ich ja mit diesem Fall Jahre beschäftigt
Bin für jede Anregung dankbar!!