Pfändung des Anwartschaftsrechts als Mitnacherbe

  • Hallo zusammen,

    im Grundbuch ist die Pfändung des Anwartschaftsrechts eines Herrn "xy" als Mitnacherbe an der Erbschaft nach Erblasser "ab" zusammen mit dem Anspruch auf Auseinandersetzung des Nachlasses gepfändet.

    Nun ist die eingetragene Vorerbin gestorben und es wird die Grundbuchberichtigung nach dem verstorbenen Erblasser "ab" beantragt.

    M. E. kann ich die beantragte Grundbuchberichtigung wie beantragt durchführen. Die Pfändung des Anwartschaftsrechts pp. bleibt im Grundbuch vermerkt.

    Das sehe ich doch richtig, oder?

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