Hallo,
in meinem Fall hat die Betreuerin die Erbschaft für ihre Betreute ausgeschlagen. Nun teilt mir das Betreuungsgericht mit, dass die Betreute verstorben ist und eine betreuunsgerichtliche Genehmigung zur erfolgten Erbausschlagung nicht mehr erteilt werden kann.
Wie verhält sich das denn nun mit meiner Erbsache?
Danke schon mal!