Seit 2014 gibt es (in Norddeutschland) eine gemeinsame Schlichtungsstelle der Ärztekammern der Länder, in denen man bezüglich Arzthaftungsfragen vorstellig werden kann.
Das Verfahren selbst kostet nichts.
Ist diese Stelle eine andere Hilfsmöglichkeit gem. § 1 Abs. 1 Nr. 2 BerHG?