Genehmigung Aufsichtsbehörde bei Finanzierungsgrundpfandrecht in Rheinland-Pfalz

  • Hallo,

    weiß jemand, ob bei einem Kaufvertrag (Stadt = Verkäufer) mit Finanzierungsvollmacht, für die Eintragung des Finanzierungsgrundpfandrechts, in Rheinland-Pfalz die Genehmigung der Aufsichtsbehörde der Stadt erforderlich ist.
    Bzw. ist bekannt, wo die Freistellungsverordnung zu finden ist.

    Danke.

  • Danke für die Antwort,
    daraus ergibt sich aber leider nicht, ob bei Finanzierungsgrundschulden, die Stadt von der Vorlage der Genehmigung befreit ist.
    Im Schöner/Stöber ist von einer Freistellungsverordnung die Rede. Diese finde ich aber nicht.

  • Lass Dir mal die Abhandlung von Anncathrin Sürth in notar 2014, 302-306 zukommen. In juris ist dazu ausgeführt: „Im Folgenden gibt die Verfasserin einen Überblick über die Freistellungsverordnungen anderer Bundesländer hinsichtlich der Finanzierungsgrundschuld“

    Lieber einen Frosch küssen als eine Kröte schlucken :)

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